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Das Bildungswesen auf dem Prüfstand der Rechnungshöfe: Ausreichende Prüfungskompetenzen als Bedingung für Subventionen

Rechnungshofpräsident Fiedler heißt die Teilnehmer des 16. Seminars der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden, INTOSAI, zur Prüfung der öffentlichen Mittel im Bildungswesen in Wien willkommen

Wien (OTS) Ü Ab Montag, vom 31. März bis zum 4. April 2003, beraten die Teilnehmer des 16. VN/INTOSAI Seminars, das der Rechnungshof in seiner Eigenschaft als Generalsekretariat der INTOSAI mit den Vereinten Nationen veranstaltet, "Die Rolle der Obersten Rechnungskontrollbehörden bei der Prüfung der Verwendung öffentlicher Mittel im Bereich des Bildungswesens".

Zur Konferenz wurden Prüfer aus Ägypten, Belarus, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, El Salvador, Guatemala, Indonesien, Kenia, Kroatien, Kirgistan, Kiribati, Madagaskar, Mazedonien, Mexiko, Mosambik, Panama, Rumänien, Syrien, Senegal, Simbabwe, Slowenien, Sri Lanka, St Kitts und Nevis, Thailand, Uganda, Ungarn, Vietnam und Spanien, Frankreich, Indien, Österreich, der Weltbank und den Vereinten Nationen eingeladen.

Mehr Bildung bedeutet weniger Abhängigkeit

Je höher der Grad an Bildung, desto größer die Chance, sich von fremder Abhängigkeit zu befreien, betonte Fiedler, in seiner Begrüßung und erinnerte daran, dass die ältesten Schulen im dritten Jahrtausend vor Christus in Mesopotamien nachzuweisen sind. Bildung und Wissen sind jedoch nach wie vor ein fundamentales Anliegen der Menschheit, wobei es nicht mehr allein um Wissensvermittlung geht, sondern auch um die Entwicklung der Persönlichkeit. Heute ist das Bildungswesen sehr unterschiedlich entwickelt. Dies spiegelt sich auch in den Ausgaben der öffentlichen Hand für das Schulwesen wider:
Österreich gibt bemessen am Bruttoinlandsprodukt 6,0% aus, Norwegen und Tunesien 6,8%, die Vereinigten Staaten 4,8%, der OECD Durchschnitt liegt bei 4,6%, Indien 3,5%, in Indonesien 1,4% und in Simbabwe 11,6%, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.

Die Rechnungshöfe sagen dem Analphabetismus den Kampf an

Das Anliegen der Staatengemeinschaft (Vereinten Nationen, UNESCO), das Schulwesen in den Entwicklungsländern auch durch finanzielle Mittel zu fördern, unterstützen die Rechnungshöfe, indem sie überprüfen, ob die für das Bildungswesen veranschlagten öffentlichen Gelder sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet werden. Dabei sollten die Rechnungshöfe auch den schulischen Erfolg, der durch die Budgetmittel und Subventionen erreicht wird, beurteilen. Für den Erfolgsnachweis dienen Kennzahlen wie der Anteil der Analphabeten an der Gesamtbevölkerung oder Anteil der Absolventen von Universitäten, erklärte Fiedler.

Subventionen im Bildungsbereich sollten von den Geberländern bzw. Geberorganisationen, wie der Weltbank, nur noch gewährt werden, wenn die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungen durch die jeweilige Oberste Rechnungskontrollbehörde im Empfängerland sichergestellt ist. Die Geberorganisationen sollten daher bei den Verhandlungen mit den Subventionsempfängern darauf bestehen, dass die Oberste Kontrollbehörde im Empfängerland auch tatsächlich unabhängige Prüfungskompetenzen und ausreichende Einschaurechte hat, forderte Fiedler.

Die Beiträge der Referenten befassen sich mit speziellen Prüfungsthemen im Schulwesen und Bildungswesen, wie der elterlichen Wahlfreiheit, der Bewertung von Schulungsmaßnahmen, der Subventionsprüfung oder der Prüfung der Schulverwaltung.

Weitere Informationen über INTOSAI und das Generalsekretariat unter www.intosai.org in Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch.

Schluss

Rückfragen & Kontakt:

Rechnungshof
Dr. Edith Goldeband
Tel.: +43/1/71171 - 8466

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