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Maier: Bestohlene Bankomatkunden zahlen drauf Utl: Innenminister erfasst erst seit 1. Jänner 2003 Daten über Bankomatkartenmissbrauch - auch keine Zahlen im Justizministerium!

Wien (SK) Als "ungeheuerliches Versäumnis", das
ausschließlich zulasten der BankomatkundInnen gehe, bezeichnetet SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier die Tatsache, dass erst ab 1. Jänner 2003 Daten über Bankomatkartenmissbrauch im Innenministerium erfasst werden. Es gibt derzeit keine genauen Zahlen über die Anzahl dieser Betrügereien und auch über die Höhe des Schadens fehlt aussagekräftiges Datenmaterial. Immerhin gestehen die Minister in ihren Anfragebeantwortungen den rasanten Anstieg solcher Vorfälle ein. "Sowohl der ÖVP-Innenminister als auch der FPÖ-Justizminister haben nicht rechtzeitig reagiert", kritisierte der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher am Sonntag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****

Bekannt wurde dieses verspätete Reagieren der zuständigen Minister im Rahmen von zwei Anfragebeantwortungen. Maier wollte dabei nicht nur die Daten und Fakten der vergangenen Jahre erfahren, sondern hinterfragte auch die von den Ministerien geplanten Maßnahmen. Es gehe immerhin darum, die Rechte der ÖsterreicherInnen zu stärken, die bislang nach den Geschäftsbedingungen der Bankinstitute das alleinige Risiko tragen, sagte Maier.

Unabhängig vom Ausgang der laufenden Klage des VKI müsse in Zusammenarbeit zwischen Banken, Konsumentenschutzvertretern (AK, VKI) und den Ministerien eine bessere Lösung gefunden werden. Bis zur Sperre der gestohlenen Karte durch die Bank vergehen oft wertvolle Stunden, der Kunde/die Kundin trägt das Risiko ohne jede Begrenzung. Ungleich schwieriger ist es natürlich herauszufinden, dass der Code geknackt wurde, so Maier.

Maiers Kritikpunkte im einzelnen:

* Es wird das gesamte Risiko für Missbrauch durch Dritte (die die Karten stehlen und den Code ausspionieren) bis zur Sperre durch die Bank und ohne Begrenzung dem Kunden auferlegt.

* Die Banken selbst wollen für leichte Fahrlässigkeiten und auch für technische Fehler keinerlei Haftung übernehmen.

* Sie behalten sich vor, das Limit für Geldbehebungen (pro Tag oder auch nur - besonders sinnlos - pro Behebung) einseitig zu verändern (erhöhen oder senken) zu dürfen.

* Sie bieten dem Kunden eine unzureichende Sperr-Organisation (Sperre zu Banköffnungszeiten nur in der Filiale, außerhalb über ein Sperrtelefon; Wirksamkeit der Sperre aber erst nach bis zu vier Stunden bzw. - bei einigen Bankkarten - am nächsten Bankwerktag); dazu Maiers Kommentar: "Kein Wunder, trägt doch der Kunde nach diesen Bedingungen das Risiko."

* Das Entgelt für Karte und Code wollen die Banken - wie so oft bei Bankentgelten - einseitig durch Aushang jederzeit neu festsetzen (in der Regel erhöhen) können.

Maier appellierte abschließend auch an die BankomatkartenkundInnen: Es ist unglaublich wichtig Karte und Code weit voneinander entfernt aufzubewahren. Der vierstellige Code darf auf keinen Fall in der Geldbörse sein. Beim Geldabheben von einem Bankomat gibt es mehrere Vorsichtsmaßnahmen. Schauen Sie sich gut um, blicken Sie auch zur Decke. Bitten Sie Menschen, die Ihnen zu nahe treten darum, Abstand zu halten, achten Sie auf eventuelle Spiegel oder ob Sie geblendet werden. Wenn die Karte in der Öffnung hängen bleibt, informieren Sie die Bank per Handy von diesem Vorfall, da es möglich ist, dass am Geldautomat eine Attrappe befestigt wurde und die Betrüger so ganz einfach zu Ihrer Karte kommen. Es geht schließlich um Ihr Geld, lassen Sie extreme Vorsicht walten, warnte Maier abschließend. (Schluss) wf/mm

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