- 20.02.2003, 17:54:23
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DAS GESAMTSTAATLICHE DEFIZIT LAG 2002 BEI EINEM PROZENT DES BIP Budgetausschuss: Sparbuchsteuerbefreiung plenumsreif
Wien (PK) - Der Budgetausschuss des Nationalrats hat heute unter
der Vorsitzführung seines Obmannes Günter Stummvoll eine von ÖVP
und FPÖ beantragte Änderung des Einkommensteuergesetzes, des
Umsatzsteuergesetzes sowie des Erbschafts- und
Schenkungssteuergesetzes (34/A) plenumsreif gemacht. Damit wird
die mit 31. Dezember 2002 ausgelaufene Schenkungssteuerbefreiung
für die Zuwendung von Sparbüchern um ein Jahr verlängert, wobei
die Befreiung für Personen der Steuerklasse V nur mehr bis zu
einem Betrag von 100.000 € gelten soll. Während dieser Teil des
Antrages einhellige Zustimmung der Ausschussmitglieder erzielte,
riefen die Änderungen bei der prämienbegünstigten Pensions- und
Zukunftsvorsorge grundsätzliche Bedenken der Oppositionsparteien
gegen die Reparatur dieses "knapp vor Ende der letzten
Gesetzgebungsperiode unter Zeitdruck beschlossenen Modells", so
SP-Abgeordneter Christoph Matznetter, hervor. Im einzelnen geht
es um die erbrechtliche Gleichstellung von PartnerInnen, die mit
VersicherungsnehmerInnen in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
gelebt haben, mit EhegattInnen und Kindern. Darüber hinaus soll
die Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge und der überwiesenen
Prämien im Ausmaß von 40 % in Aktien statt bisher von 60 %
erfolgen.
Im Hinblick auf ein laufendes Verfahren beim EuGH soll
schließlich sichergestellt werden, dass der Vorsteuerabzug bis
Ende 2005 nicht für im Ausland geleaste Gegenstände gilt.
Andernfalls drohten dem Staat durch Verlagerung des
Inlandsleasings und Inlandskaufs in das Ausland
Einnahmensausfälle von rund 350 Mill. €.
In der Debatte erinnerte SP-Abgeordneter Matznetter an den
enormen Zeitdruck, unter dem die prämienbegünstigte
Zukunftsvorsorge am Ende der letzten Gesetzgebungsperiode
beschlossen wurde und sprach sein Bedauern darüber aus, dass
dieses Gesetz so kurz nach seinem Inkrafttreten bereits repariert
werden muss. Darüber hinaus hielt es der Abgeordnete
grundsätzlich für bedenklich, private Sparformen in Zeiten
steuerlich zu begünstigen, in denen harte Einschnitte in die
erste Säule gemacht werden müssen.
Hinsichtlich der um ein weiteres Jahr verlängerten
Schenkungssteuerbefreiung für Sparbücher zeigte sich Matznetter
zufrieden über die Bereitschaft der Antragsteller, die
Steuerbefreiung für die Steuerklasse V mit 100.000 Euro zu
begrenzen. Matznetters Wunsch lautete schließlich, die nur als
Übergangsmaßnahme gerechtfertigte Steuerbefreiung letztmalig zu
verlängern, um der Aushöhlung des Erbschafts- und
Schenkungsteuerrechts entgegenzuwirken.
Abgeordneter Werner Kogler (G) schloss sich den Ausführungen
seines Vorredners an und plädierte seinerseits dafür, eine
grundsätzliche und öffentliche Diskussion über das Verhältnis
zwischen der ersten und der dritten Säule der Alterssicherung zu
führen. Kogler sah die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge als
staatlich angereiztes Versicherungssparen mit dem zusätzlichen
Aspekt der Börseplatzförderung.
Abgeordneter Jakob Auer (V) bezeichnete die prämienbegünstigte
Zukunftsvorsorge demgegenüber als ein gelungenes Modell und
bekannte sich zu den vorgesehenen Änderungen.
Abgeordneter Günter Stummvoll (V) registrierte unterschiedliche
ordnungspolitische Vorstellungen bei Abgeordnetem Matznetter und
unterstrich den Grundsatz, die Sicherung des im Erwerbsleben
erreichten Lebensstandards im Alter so weit wie möglich zu
gewährleisten.
Abgeordneter Matznetter mahnte demgegenüber die Beachtung der
Grundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit ein. Er halte es in
Zeiten knapper Kassen nicht für gerechtfertigt, den
Lebensstandard eines Besserverdieners mit den Steuerleistungen
einer Verkäuferin abzusichern.
Staatssekretär Alfred Finz erinnerte an das Drängen der EU-
Kommission, die zweite und dritte Säule der Alterssicherung
auszubauen und machte auf den diesbezüglichen Nachholbedarf
Österreichs aufmerksam. Das neue Vorsorgemodell werde sehr gut
angenommen. Die Summe der staatlichen Prämie betrage 100 Mill.
Euro, dazu kommen Steuervorteile in der Höhe von 50 %.
Hinsichtlich des von Abgeordnetem Kogler angesprochenen
Steuerausfalls durch die Schenkungssteuerbefreiung bei
Sparbüchern wies der Staatssekretär darauf hin, dass die
Schenkungssteuer eine Bagatellsteuer sei, deren Anteil am
Gesamtsteueraufkommen bei 1,3 Promille liege.
Abgeordneter Hans Moser (S) wollte wissen, welche Börsen
Anlagekapazizät für die Zukunftsvorsorge haben und erfuhr von
Staatssekretär Finz, dass derzeit insbesondere Wien und Börsen in
den Nachfolgestaaten in Frage kommen; Bedenken des Abgeordneten
Matznetter hinsichtlich der EU-Konformität zerstreute Finz.
Bei der Abstimmung wurde auch ein von Berichterstatter Matthias
Ellmauer eingebrachter Abänderungsantrag mit formalen Anpassungen
und redaktionellen Verbesserungen angenommen.
Ein weiterer - ebenfalls einstimmig angenommener - Antrag von FPÖ
und ÖVP dient der Anhebung des Mindestsatzes für verheiratete
Bundesbedienstete auf das Eineinhalbfache des Mindestsatzes für
Alleinstehende. Damit soll die Erhöhung des Ausgleichszulagen-
Richtsatzes für ASVG-Versicherte für BeamtInnen nachvollzogen
werden (35/A). - In der Debatte erfuhr Abgeordneter Jan Krainer
von Staatssekretär Finz, dass für Beamte und ASVG-Versicherte
nunmehr tatsächlich gleiche Bestimmungen gelten.
ÜBERPLANMÄSSIGE AUSGABEN UND VORBELASTUNGEN IM 2. UND 3. QUARTAL
2002
Im Rahmen der begleitenden Haushaltskontrolle behandelten die
Abgeordneten sodann Berichte des Finanzministers zu den
überplanmäßigen Ausgaben bzw. Vorbelastungen künftiger Budgets
durch Einzelvorhaben in den Quartalen 2 und 3 des Vorjahres. Die
Kenntnisnahme erfolgte durchwegs mit der Mehrheit der
Regierungsparteien ÖVP und FPÖ.
Den Unterlagen sind folgende Daten zu entnehmen: In den Monaten
April bis Juni 2002 hat der Finanzminister überplanmäßige
Ausgaben in der Höhe von 1,193 397 Mrd. € bewilligt (1/BA), in
den Monaten Juli bis September 935,776 Mill. € (2/BA). Die
Bedeckung erfolgte jeweils durch Ausgabeneinsparungen und
Mehreinnahmen.
Bei der Durchführung von Einzelvorhaben wurden im 2. Quartal 2002
Verpflichtungen im Gesamtumfang von 259,089 Mill. € übernommen,
die die Budgets künftiger Finanzjahre belasten werden (3/BA). Für
das 3. Quartal belief sich die Summe auf 176,964 Mill. € (4/BA).
(Schluss)
Staatssekretär Alfred Finz beantwortete Detailfragen der
Abgeordneten Werner Kogler (G) sowie Melitta Trunk (S) und führte
dabei aus, dass die Umstellung auf das neue System der BIG-Mieten
deshalb zu (saldenneutralen) Überschreitungen führe, weil das
Budget 2002 bereits im Frühjahr 2000, also noch vor der Änderung
des Bundesimmobiliengesetzes, beschlossen wurde. Zweck der
Umstellung sei es, auch im innerbetrieblichen Leistungsaustausch
den Verrechnungsgrundsatz einzuführen und solcherart Anreize zu
schaffen, mit der Ressource "Raum" so sorgfältig wie möglich
umzugehen, erinnerte der Staatssekretär.
Abgeordneter Jakob Auer (V) erfragte von Staatssekretär Finz
folgende vorläufige Eckdaten zum Budgetvollzug des Vorjahres: Bei
Ausgaben von 61,8 Mrd. Euro betrugen die Einnahmen 59,4 Mrd.
Euro. Das Defizit lag somit bei 2,4 Mrd. €, die Defizitquote
machte 1,1 % des BIP aus. Brücksichtigt man die Überschüsse der
Länder, betrug das (maastrichtrelevante) gesamtstaatliche Defizit
1 % des BIP.
Die Erhöhung des Defizits führte der Staatssekretär auf folgende
Gründe zurück: Bei der Erstellung und Beschlussfassung des
Bundeshaushaltes für das Jahr 2002 habe man ein wesentlich
besseres Wachstum erwartet, als dann tatsächlich eingetroffen
sei; überdies müsse man die Kosten für die Beseitigung der
Hochwasserschäden im August 2002 berücksichtigen.
(Schluss)
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