• 20.02.2003, 11:54:52
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AKNÖ-Konsumentenschutz: 3,23 Millionen Euro für nö. Konsumenten!

AKNÖ-Konsumentenschützer ziehen Bilanz: enormer Anstieg bei Beratungen und Interventionen.

Knapp 120.000 niederösterreichische Verbraucher wurden im 2002 von
den AKNÖ-Profis beraten. Das sind fast doppelt so viele wie noch im
Jahr davor. Auch eine Zahl, die deutlich macht, dass das Klima
zwischen Konsumenten und Unternehmern rauer geworden ist. Insgesamt
konnte den Rat- und Hilfesuchenden eine Summe von 3,23 Millionen
Euro erspart werden. Geld, das sie ohne Intervention der AKNÖ-
Experten nie zurückbekommen hätten.

6 Millionen Euro für betroffene Kreditnehmer

2002 refundierten Banken und Kreditinstitute über 2,7 Millionen Euro
an zu viel bezahlten Zinsen an betroffene Kreditnehmer. Insgesamt
wurden seit Aufdecken des Kreditzinsenskandal im Jahr 1999 an die 6
Millionen Euro an zu viel bezahlten Zinsen von den Banken
zurückbezahlt.
Bisher haben sich 6.594 Familien an die AKNÖ gewandt, um ihre
Kredite überprüfen zu lassen. Im Schnitt hat jede Familie fast 3
Kreditverträge übermittelt. Im Durchschnitt wurde ein
Differenzbetrag von 2.061 Euro pro Familie ermittelt.

Musterprozess und Königspython im Wohnzimmer

Gleich zu Beginn des Jahres 2002 ein toller Erfolg für Konsumenten
und Konsumentenschützer: In einem sensationellen Urteil des Obersten
Gerichtshofes (OGH) wurde die Rechtsansicht der AKNÖ-
Konsumentenschützer bestätigt: Wirtschaftsprüfer haften auch
gegenüber Dritten! Bis dahin hatten Wirtschaftsprüfer Privatanlegern
gegenüber kaum Verpflichtungen. In diesem Musterprozess wurde die
Haftung des Wirtschaftsprüfers auch gegenüber Dritten durchgesetzt!
Ein kurioser Fall beschäftigte die AKNÖ-Konsumentenschützer im
Sommer: Ein Neunkirchner Zoohändler verkaufte einem zwölfjährigem
Buben eine ausgewachsene Königspython. Ein rechtswidriges Geschäft.
Denn ein zwölfjähriger Bub ist grundsätzlich unmündig, minderjährig
und nicht befugt, Geschäfte abzuschließen. Der Zoohändler weigerte
sich aber, das gesamte Geld zurückzuerstatten. Erst kurz vor der
Verhandlung erkannte er die Ausweglosigkeit seiner Situation und
bezahlte sowohl den Kapitalsbetrag in der Höhe von 94 Euro als auch
die gesamten Prozesskosten. Ein Fall wie ihn die AKNÖ-Profis bis
dato noch nicht erlebt hatten.
Im Rahmen des Rechtsschutzprogramms wurde im Jahr 2002 erstmals nö.
Konsumenten, die AKNÖ-Mitglieder sind, Rechtshilfe und
Gerichtsvertretung gewährt. Einer Konsumentin konnte so in einem
aussichtslos scheinenden Fall zu ihrem Recht verholfen werden. Was
war passiert? Sie vergaß, die Herdplatte abzudrehen. Eine Pfanne mit
Öl fing Feuer und die Wohnung brannte aus. Die Konsumentin hatte bei
einem großen und renommierten Versicherungsunternehmen eine
Haushaltsversicherung laufen. Diese lehnte den Versicherungsschutz
jedoch wegen grober Fahrlässigkeit ab. Im Rahmen der Rechtshilfe
erhielt sie schließlich doch rund 21.000 Euro von der Versicherung!
Abschließend betont Josef Staudinger, Präsident der NÖ
Arbeiterkammer: "Die AKNÖ wird auch in Zukunft mit unverminderter
Härte für die Interessen ihrer Mitglieder kämpfen!"

Rückfragehinweis: AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (01) 58883-1252
mailto:presse@aknoe.at
http://www.aknoe.at

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