- 20.02.2003, 09:14:13
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Rechts fahren - sicher fahren!
Autofahrer vergessen, dass auf Autobahnen die Rechtsfahrordnung gilt. Diese soll allerdings keine Entschuldigung für Drängler sein!
Wien (OTS) - In letzter Zeit wurde in den Medien viel über
Drängler berichtet, die sogenannten "Störenfriede auf der Autobahn".
Dass sie eine Gefahr für andere Autofahrer darstellen ist zweifellos
eine Tatsache. Oftmals müssen Linksfahrer auch als Ausrede für
notorische Drängler herhalten, die dann wild mit den Händen fuchteln,
den Vordermann mit der Lichthupe anblinken und ihm zu dicht
auffahren. Das KfV erinnert daher daran, dass auf der Autobahn keine
freie Fahrstreifenwahl, sondern die Rechtsfahrordnung gilt und der
Sicherheitsabstand einzuhalten ist.
Rechts halten auf der Autobahn
Seit Bestehen der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für alle
Autofahrer auf Österreichs Straßen, sich soweit wie möglich rechts zu
halten. Mit einer einzigen Ausnahme: Seit 1. März 1989 ist gesetzlich
geregelt, dass im Ortsgebiet die freie Fahrstreifenwahl gilt - aber
nur im Ortsgebiet.
Rechtsfahrgebot auch auf Stadtautobahnen
Auch auf Stadtautobahnen - wie zum Beispiel in Wien - gilt das
allgemeine Rechtsfahrgebot, da bei jeder Auffahrt einer Stadtautobahn
das Ortsgebiet durch das Verkehrszeichen "Ortsende" aufgehoben wird.
Sobald die Stadtautobahn verlassen wird, fährt man wieder in das
gekennzeichnete Ortsgebiet ein.
Links überholen - rechts fahren!
Jeder Fahranfänger lernt die Regeln für richtiges Fahrverhalten auf
der Autobahn in der Fahrschule - zumal auch jeder
Führerscheinanwärter zu einer Autobahnfahrt verpflichtet ist. Viele
scheinen das Gelernte jedoch rasch wieder zu vergessen. Sofern der
Verkehr es zulässt, hat sich jeder Autofahrer nach einem
Überholmanöver wieder rechts einzureihen. Sobald ein sicherer Wechsel
auf den rechten Fahrstreifen möglich ist - ohne den Hintermann zu
schneiden - muss dieser durchgeführt werden.
Vorschriftswidrige Linksfahrer machen sich nicht nur strafbar,
sondern können durch ihr Verhalten äußerst gefährliche
Verkehrssituationen provozieren, indem nachfolgende Lenker zum
"rechts überholen" verleitet werden. Dennoch sind Linksfahrer keine
Rechtfertigung für Drängler, deren Verhalten nicht nur äußerst
gefährlich ist, sondern auch verwaltungsrechtliche und sogar
strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
"Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass auf unseren
Autobahnen die Rechtsfahrordnung gilt und bei geringem
Verkehrsaufkommen der linke Fahrstreifen rein zum Überholen gedacht
ist. Sobald man sicher gehen kann, dass keine Gefahr droht, muss der
linke Fahrstreifen verlassen werden. Wenn sich alle Autofahrer daran
halten würden, könnte man Unfälle vermeiden", so Dr. Othmar Thann,
Direktor des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV).
Rückfragehinweis:
Kuratorium für Verkehrssicherheit
Pressestelle
Mag. Alexandra Ludvik
Tel.: (01) 717 70 - 225
mailto:pr@kfv.at
http://www.kfv.at
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