• 20.02.2003, 09:00:00
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  • OTS0023 OTW0023

VKI gewinnt Sammelklage gegen BAWAG

Wien (OTS) - Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) bestätigt die
Rechtsansicht des Vereines für Konsumenteninformation (VKI) in einer
Sammelklage im Streit um zuviel verrechnete Kreditzinsen gegen die
BAWAG und lässt eine ordentliche Revision an den OGH zu.

Der VKI wirft den Banken vor, Kreditkunden zuviel Zinsen
verrechnet zu haben. Im Schatten von unpräzisen
Zinsanpassungsklauseln haben die Banken bei Krediten vor 1. 3. 1997
die Zinsen - bei Änderungen am Geld- und Kapitalmarkt - rasch erhöht
und nicht oder nur zögerlich gesenkt. Damit wurden die Gewinne der
Banken gesteigert; auf Kosten der Kunden, die zuviel Zinsen
zurückbezahlten.

Bereits 1995 hat der VKI diese Praxis in einer Verbandsklage
aufgedeckt. Seither führt der VKI eine Reihe von Musterprozessen
gegen verschiedene Banken. Da sich vor allem die BAWAG grundsätzlich
weigert, Rückzahlungen zuviel berechneter Zinsen vorzunehmen und sich
zudem nun auch darauf beruft, diese Rückforderungen wären - bestünden
sie zu Recht - verjährt, hat der VKI gemeinsam mit den
Arbeiterkammern Tirol, Vorarlberg und Kärnten Sammelklagen von 180
Geschädigten gegen die BAWAG organisiert. Die Geschädigten haben ihre
Ansprüche dem VKI abgetreten und dieser hat die Ansprüche gesammelt
beim HG Wien eingeklagt. Das Prozesskosten-Risiko wird vom deutschen
Prozess-Finanzierer FORIS AG gegen eine Erfolgsprovision von 30
Prozent abgedeckt. Der Streitwert beträgt in diesem Verfahren über
654.000 Euro.

Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat in einem Teilurteil im Juni
2002 dem VKI in allen Punkten Recht gegeben. Der Berufung der BAWAG
hat nun das OLG Wien nicht Folge gegeben:

- Die Form einer "Sammelklage" mit Unterstützung durch einen
Prozessfinanzierer wurde auch vom OLG Wien für durchaus zulässig
angesehen. Dieser Weg der Durchsetzung von Rechtsansprüchen für
eine Vielzahl von Geschädigten wurde daher wieder bestätigt.

- Auch wenn Zinsanpassungsklauseln einseitig formuliert sind
(nur "erhöhen"), sind sie "zweiseitig" auszulegen ("erhöhen und
senken").

- Die von den Banken vor 1997 verwendeten Zinsanpassungsklauseln
wurden als gesetzwidrig angesehen, weil "die Aufzählung einer
Reihe von ungewichteten Parametern, die zum Teil nicht vom Willen
der Bank unabhängig, zum Teil aber auch unbestimmte Leerfloskeln
sind, nicht den Zweck des § 6 Abs 1 Z 5 Konsumentenschutzgesetz
erfüllt".

- Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung kann man die neue
Zinsgleitklausel (auf Basis der Parameter VIBOR/EURIBOR und
Sekundärmarktrendite) zur rückwirkenden Nachrechnung der Kredite
heranziehen. Überzahlungen sind zurückzuerstatten.

- Die Rückforderungsansprüche der geschädigten Kreditnehmer
verjähren nicht, wie die BAWAG argumentierte, in drei Jahren,
sondern in 30 Jahren.

"Damit ist ein weiterer wichtiger Teilerfolg im Streit um die
Zinsenverrechnung bei Verbraucherkrediten zu verbuchen", freut sich
Dr. Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung. Nachdem nun die
beiden Oberlandesgerichte Wien und Graz (die AK Steiermark konnte vor
wenigen Wochen dort ebenfalls einen Erfolg verbuchen) sich unserer
Rechtsmeinung angeschlossen haben, warten wir gespannt auf eine
Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH).

Rückfragehinweis:
Dr. Peter Kolba
VKI-Rechtsabteilung
Tel.: 01.58877.333

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NKI

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