• 29.01.2003, 13:30:02
  • /
  • OTS0141 OTW0141

KUKACKA BEZEICHNET FRAIS-KRITIK AN GATS-ÜBEREINKOMMEN ALS HALTLOSE DESINFORMATIONSKAMPAGNE

Ob Dienstleistung öffentlich oder privat angeboten wird, entscheidet
weiterhin Österreich selbst

Wien, 29. Jänner 2003 (ÖVP-PK) Als Teil einer umfassenden und
haltlosen Desinformationskampagne bezeichnete ÖVP-Abg. Mag. Helmut
Kukacka heute, Mittwoch, die jüngste Behauptung von
SP-Landtags-Klubobmann Frais, durch die Teilnahme Österreichs am
GATS-Abkommen würde es zu einer generellen Privatisierung von
öffentlichen Dienstleistungen und des gesamten Gemeinwesens in
Österreich kommen. ****

Auch der Vorwurf, dass die Verhandlungen unter Ausschluss der
Öffentlichkeit stattfinden und insbesondere auch die Parlamentarier
nicht eingebunden werden, gehe vollkommen ins Leere, kritisierte
Kukacka weiter: "Das österreichische Parlament wird laufend über die
einschlägigen Sitzungen im Rahmen der EU informiert, zusätzlich
finden entsprechende Informationsgespräche mit den Parlamentsklubs
statt. Erst am 24. Jänner hat unter Vorsitz von
Außenhandels-Sektionschef Mayer eine solche Informationsbesprechung
stattgefunden, bei der leider kein Vertreter der SPÖ anwesend war.
Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass auch die zuständigen Ministerien
und Sozialpartner so wie in anderen Materien in den
innerösterreichischen Meinungsbildungsprozess voll eingebunden sind."

Ziel des GATS-Übereinkommens (General Agreement on Trade in
Services) ist eine Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen
und keineswegs, wie die SPÖ fälschlicherweise behauptet, eine
Privatisierung von Dienstleistungen und des gesamten Gemeinwesens und
seine Auslieferung an internationale Wirtschaftskonzerne. Auch die
von Frais angeführten Auswirkungen auf Österreich (Transit,
Nebenbahnen) haben nichts mit GATS zu tun, führte Kukacka aus.

Sämtliche staatliche Vorschriften, welche auf die Qualität der
Dienstleistungen, auf den Schutz der Konsumenten, der Umwelt oder der
sozialen Sicherheit abzielen - um nur einige zu nennen - können
selbstverständlich aufrechterhalten werden und unterliegen im GATS
keiner wie immer gearteten Deregulierungspflicht, stellte Kukacka
klar. Die Verfügungsgewalt bzw. der Zugriff auf die Ressource Wasser
fällt nicht unter den Anwendungsbereich des GATS, da es sich dabei
nicht um eine Dienstleistung, sondern um eine Ware handelt.

Ein wesentliches Merkmal des GATS besteht darin, dass letztendlich
jedes Mitglied der WTO (Welthandelsorganisation) und damit auch
Österreich selbst entscheiden bzw. kontrollieren kann, welche
Dienstleistungssektoren es für ausländische Anbieter und für den
internationalen Wettbewerb öffnet. Das GATS übt darüber hinaus auch
keinen Einfluss darauf aus, ob eine Dienstleistung öffentlich oder
privat angeboten wird, jedes WTO-Mitglieder entscheidet darüber
autonom. Wenn Privatisierungen in einigen Ländern zu unerwünschten
Ergebnissen geführt haben, steht dies mit dem GATS in keinem wie
immer gearteten Zusammenhang, schloss Kukacka
(Schluss)

Rückfragehinweis: Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.parlament.gv.at/v-klub/default.htm

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel