• 08.01.2003, 09:24:34
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"Haushaltshilfen und Babysitter anmelden" - AUDIO

Hamburg (OTS) - In vielen Familien ist die sogenannte "Perle" der
gute Geist des Hauses. Sie bringt den Haushalt auf Vordermann, passt
auf den Nachwuchs auf oder hält den Garten in Ordnung. Die meisten
Haushaltshilfen arbeiten nur wenige Stunden im Monat und müssen nicht
durch die privaten Arbeitgeber sozialversichert werden. Mit einer
Ausnahme, denn auch für Haushaltshilfen gilt der gesetzliche
Unfallschutz. Thomas Schröder-Kamprad, Vorstandsvorsitzender der
Aktion DAS SICHERE HAUS und Geschäftsführer einer Landesunfallkasse,
erklärt, welcher private Arbeitgeber seine "Perle" bei der
gesetzlichen Unfallversicherung melden muss:

0-Ton (ors08821) Thomas Schröder-Kamprad 22 sec.

"Anmeldepflichtig sind alle Privathaushalte, die eine
Haushaltshilfe beschäftigen, zum Beispiel eine Reinigungskraft, einen
Babysitter oder eine Gartenhilfe. Die Haushalte sind - und das ist
wichtig - zur Anmeldung ihrer Haushaltshilfe gesetzlich verpflichtet.
Wer das unterlässt, dem könnte sogar ein Bußgeld drohen. Insofern
empfehlen wir sehr nachdrücklich, möglichst schnell anzumelden."

Die Anmeldung lohnt sich für den Arbeitgeber. Denn wenn die
Haushaltshilfe einen Unfall hat, zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit,
kann das teuer werden. Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind
alle Seiten komplett abgesichert:

0-Ton (ors08822) Thomas Schröder-Kamprad 17 sec.

"Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei einem Unfall
alle Kosten für die Genesung. Bei schweren Unfällen werden zudem
Umschulungen finanziert und Renten gezahlt. Damit hat der
Arbeitgeberhaushalt ein erhebliches Risiko, nämlich sein persönliches
Haftungsrisiko, umfassend abgedeckt."

Der Name der Aushilfe spielt dabei keine Rolle. Für die
Versicherung ist nur wichtig, dass der private Arbeitgeber meldet,
wenn er eine Haushaltshilfe beschäftigt:

0-Ton (ors08823) Thomas Schröder-Kamprad 17 sec.

"Uns muss nur gemeldet werden, dass eine Haushaltshilfe
beschäftigt wird, und in welchem Umfang sie tätig ist. Den Namen der
Haushaltshilfe brauchen wir nicht. Die Anmeldung erfolgt schnell und
unbürokratisch, am einfachsten ist es über das Internet oder per
Telefon."

Thomas Schröder-Kamprad empfiehlt privaten Arbeitgebern, ihrer
gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und auf Nummer Sicher zu
gehen. Bundesweit kann man sich unter der Telefonnummer 089 / 622 720
anmelden oder über die Internet-Adresse www.das-sichere-haus.de.
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ors Originaltext: Aktion DAS SICHERE HAUS

Audio(s) zu dieser Meldung finden Sie im AOM/Original Audio
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Rückfragehinweis:
Dr. Susanne Woelk
Aktion DAS SICHERE HAUS
Tel: 040 - 29 81 04 61

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