• 17.12.2002, 15:06:49
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  • OTS0166 OTW0166

ÖGB-NÖ-Bogath zur Pensionsreform: Weitere Benachteiligungen von Frauen

Wien (ÖGB-NÖ). "Keine Gedanken über die Frauen dürften sich die
Experten bei den Vorschlägen der Pensionsreformkommission gemacht
haben." Zu diesem Schluss kommt ÖGB-NÖ Frauenvorsitzende KR Christa
Bogath nach Betrachtung der präsentierten Vorschläge.++++

"Die Ausweitung des Durchrechnungszeitraumes von 15 auf 45 Jahre
ohne entsprechende Ausgleichsmaßnahmen hätte für viele Frauen massive
Folgen. Durch die Kinderbetreuung sind ein Großteil der Frauen
längere Zeit nur teilbeschäftigt und haben somit mit gravierenden
Einschnitten zu rechnen. Die Folgen für viele Frauen gegenüber den
derzeit gültigen Bestimmungen wären Kürzungen um bis zu 50 Prozent!",
so Bogath weiter.

Mit einem klaren Nein zur Zustimmung einer vorzeitigen Anhebung
des Pensionsantrittsalters vor dem fixierten Termin 2019 und zur
Bestrafung kinderloser Familien durch höhere Pensionsbeiträge,
unterstreicht die ÖGB-NÖ Frauenvorsitzende den Kurs des ÖGB.

"Eine verbesserte Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten, sowie der
Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger werden zwar begrüßt, sind
aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein im Gegensatz zu den
geplanten Verschlechterungen vor allem für Frauen!", so Bogath.
Weitaus wichtiger wäre die Schaffung besserer Rahmenbedingungen für
berufstätige Mütter, als Beispiel nennt sie dabei mehr und leistbare
Kinderbetreuungsplätze sowie Maßnahmen zur partnerschaftlichen
Teilung der Betreuungsarbeit. Der ÖGB-NÖ Frauenausschuss kommt daher
zu dem Schluss, dass man zuerst die Hausaufgaben erledigen sollte
bevor man neue Reformen in Angriff nimmt. Außerdem sollte man dabei
bedenken, dass Frauen oft durch die Doppelrolle Beruf und Familie nur
teilzeit- oder geringfügig beschäftigt sind und diese Vorschläge der
Pensionsreformkommission zu weiteren Benachteiligungen führen würden.

ÖGB, 17. Dezember 2002
Nr. 960

Rückfragehinweis: Anna-Maria Arnold
ÖGB-NÖ Frauensekretärin
01/586 21 54 - 1570

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NGB

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