- 17.12.2002, 11:40:00
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Rassistisch diskriminierende Türpolitik bei Wiener Nachtlokalen
"Lokal Rassismus Test" bei zwölf Wiener Diskotheken und Bars bestätigt Berichte Betroffener
Wien (OTS) - Eine von Radio Afrika International, der
Österreichischen HochschülerInnenschaft, SOS Mitmensch und ZARA
(Verein für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) durchgeführte
Aktion bei zwölf Lokalen in Wien ergab, dass zahlreiche der
getesteten Diskotheken und Bars ihre Gäste nach Hautfarbe und
Herkunft selektieren. Bei dem durchgeführten "Lokal Rassismus Test"
versuchten sowohl arabisch und afrikanisch, als auch "europäisch"
aussehende Personen die Lokale zu betreten. Während die Personen
weißer Hautfarbe keine Probleme hatten, in die Lokale hineinzukommen,
wurden die "Farbigen" oftmals unter Vorwänden abgewiesen. Bei einer
Pressekonferenz erklärten die Initiatoren heute, dass sie gegen fünf
der betreffenden Lokale (Cafe 100 %, Fun Factory, Havanna Club,
Titanic, Cojote) Anzeigen erstatten werden und forderten ein
umfangreiches und wirksames Anti-Diskriminierungsgesetz sowie
regelmäßige Überprüfungen durch die Wirtschaftskammer. Um diese
Forderungen zu untermauern, kündigten die Initiatoren ähnliche Tests
in den Bundesländern an.
Von den insgesamt zwölf getesteten Lokalen, wurden der "Araber"
und der "Afrikaner" nur bei drei Lokalen auf die selbe Weise
behandelt wie die "weiße" Testperson. Meist wurde ihnen der Einlass
mit der Begründung eines fehlenden Clubausweises verwehrt, während
der "Weiße" einen solchen nie benötigte, um das Lokal betreten zu
können. Auch "die besondere Aggressivität" oder "die Anfälligkeit für
Kriminalität" waren Gründe, farbigen Personen den Zutritt zu
verwehren.
"Gegen jene fünf Lokale, bei denen keinerlei Zweifel an
rassistischen Motiven bestehen, strengen wir nun ein Verfahren an",
verweist Ali Taghikhan, juristische Berater von ZARA, auf die
Möglichkeit, nach Artikel IX des Einführungsgesetz zu den
Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG) Anzeige zu erstatten. "Jede
Person, die aufgrund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen
oder ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses oder einer
Behinderung benachteiligt wird, indem ihr der Zutritt zu öffentlichen
Orten verwehrt wird oder Dienstleistungen vorenthalten werden, hat
die Möglichkeit dies anzuzeigen", heißt es dort. Im Falle einer
Verurteilung droht eine Strafe von 1.090 Euro.
"Die Bundesregierung ist säumig. Ein umfangreiches
Anti-Diskriminierungsgesetz, wie es das Boltzmann Institut für
Menschenrechte im Auftrag der NGOs ausgearbeitet hat, und auch von
der Europäischen Union verlangt wird, muss dringend her", fordert
deshalb Susanne Puchberger von der Österreichischen
HochschülerInnenschaft. Denn rassistisch diskriminierende
Einlasspolitik ist nur ein Bereich, in dem Menschen in ihren
Freiheiten ungerechtfertigt eingeschränkt werden. "Um Diskriminierung
in allen Lebensbereichen wirkungsvoll zu ahnden, reichen die
geltenden Bestimmungen bei weitem nicht aus", so Puchberger: "Es geht
darum, dass kein Menschen in Österreich durch Diskriminierung
eingeschränkt wird. Beim Wohnen, bei der Arbeit, bei der öffentlichen
Fortbewegung und in der Freizeit."
Rückfragehinweis: SOS Mitmensch
Philipp Sonderegger
Tel: 0699-17677787
phs@sos-mitmensch.at
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