- 17.12.2002, 10:48:41
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Stellungnahme der MA 47 zur KA-Kritik an soziale Diensten
"Massiver Einsparungskurs nur mit personellen Auswirkungen"
Wien (OTS) - Zur Kritik des Kontrollamtes (KA), dass bei den
Leistungen der MA 47 wie Hauskrankenpflege, Heimhilfe oder Essen auf
Rädern zwischen fünf bis 23 Millionen Euro eingespart hätten werden
können, stellt der Leiter der MA 47, Senatsrat Dr. Friedrich Leitner,
fest: "Wenn man sich auf das Ausgabenbudget der ambulanten Dienste
bezieht, bestehen Einsparungspotentiale bei den privaten Trägern der
ambulanten Dienste zwischen 3 und 4 Prozent, ohne eine
Leistungsgefährdung. Das sind zwischen 4 und 5,4 Mio. EUR per anno."
Sollten diese Einsparungspotentiale tatsächlich lukriert werden,
müsse man aber, nach Auffassung des Leiters der MA 47, mit
Kündigungen, Änderungskündigungen älterer Dienstnehmer und andere,
das Personal betreffende, restriktive Maßnahmen rechnen. Davon wären
primär Frauen betroffen, die eine entsprechende Ausbildung in der
Betreuung von alten und chronisch kranken Menschen vorzuweisen haben.
"Die Stadt Wien hat bisher massivere personelle Auswirkungen eines
solchen Einsparungskurses vermieden", so Leitner.
Wirtschaftlichkeit der MA 47 ist vom Kontrollamt bestätigt
worden
Das Kontrollamt hat die Gesamtgebarung der Magistratsabteilung
47 geprüft, d.s. 370 Mio. EUR Ausgaben und 150 Mio. EUR Einnahmen per
anno und in den anderen Bereichen, dem stationären Bereich und dem
eigenen betrieblichen Bereich der Abteilung keine
Einsparungspotentiale erkannt und der Abteilung Wirtschaftlichkeit
bestätigt. Somit betreffen die vom Kontrollamt festgestellten
Einsparungspotentiale des ambulanten Bereiches - bezogen auf die
Gesamtabteilung - ca. 1 Prozent des Ausgabenbudgets.
Verträge wurden vom Gemeinderat genehmigt
Die Verträge, abgeschlossen mit 1.1.2001 und vom Gemeinderat per
Gemeinderatsbeschluss vom 14. Dezember 2000 genehmigt, führen zu
wirtschaftlicher Eigenverantwortung und einem wesentlich erweiterten
Betriebsrisiko der privaten Wohlfahrtsorganisationen. Da die
Wohlfahrtsorganisationen u.a. aufgrund der bis zum 1.1.2001 geltenden
Verträge kein Eigenkapital bilden konnten, hat dieses Mehr an
Eigenverantwortung und dem erweiterten Betriebsrisiko zu erhöhten
Kalkulationen geführt. Es mussten Abfertigungsrückstellungen,
kurzfristige Investitionen, Abschreibungen und der Entfall des EFZG
mit hineinkalkuliert werden. Investitionen und Abfertigungen wurden
nach den alten Verträgen von der Stadt Wien getrennt dotiert, der
Entfall der Rückvergütung nach EFZG ist auf eine bundesgesetzliche
Änderung zurückzuführen.
Zielsetzung der MA 47 ist ein einheitlicher wirtschaftlich
gerechtfertigter Tarif
Trotzdem haben die Kalkulationen des Jahres 2001 aufgrund der
Vertragslage keine Endgültigkeit. Wie auch im Kontrollamtsbericht
festgestellt wird, prüft die MA 47 dzt. die Ergebnisse des
Wirtschaftsjahres 2001 und aufgrund der Ergebnisse können
entsprechende wirtschaftliche Korrekturen vorgenommen werden.
Ziel der Magistratsabteilung 47 ist ein einheitlicher wirtschaftlich
gerechtfertigter Tarif. Auf Initiative von Stadträtin Pittermann wird
seit 2001 schrittweise hingearbeitet. Senatsrat Leitner: "Es wird nur
mit jenen privaten Wohlfahrtsorganisationen kontrahiert werden, die
Leistungen zu diesem Tarif erbringen können, andere werden als
Anbieter ausscheiden. Ziel war nach dem Abschluss der neuen Verträge
die bestehenden Leistungserbringer privaten Wohlfahrtsorganisationen
nicht sofort wirtschaftlich in Frage zu stellen, weil Leistungen für
Hilfs- und Betreuungsbedürftige dahinter stehen, die nicht beliebig
und kurzfristig veränderbar sind. Im Jahr 2003 wird es Tarife geben,
die zwar noch nicht gänzlich vereinheitlicht sind aber nur mehr in
einer Bandbreite von maximal 4 Prozent voneinander abweichen."
(Schluss) uls
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