- 13.12.2002, 13:08:38
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Kabas: Demokratiepaket ist Etikettenschwindel, Ausländerwahlrecht verfassungswidrig und integrationsfeindlich!
FPÖ-Antrag auf Abhaltung einer Wiener Volksabstimmung zum Ausländerwahlrecht
Wien, 2002-12-13 (fpd) - "Ein Etikettenschwindel" ist für den Obmann
der Wiener Freiheitlichen Mag. Hilmar Kabas das heute im Landtag
debattierte Demokratiepaket. Ein faires Verhältnisrecht wurde nicht
eingeführt, direktdemokratische Weiterentwicklungen hintangestellt,
dafür soll ein Ausländerwahlrecht eingeführt werden, das sowohl
verfassungswidrig wie auch integrationsfeindlich ist.
Demokratiepolitisch ist es für Wien heute ein schwarzer Freitag, so
Kabas.
Hinter dem Ausländerwahlrecht stehe einzig und alleinig die
Überlegung der SPÖ, die Stimmenverhältnisse zu ihren Gunsten zu
beeinflussen. Dafür sei ein mehr als windschiefes Gesetz gezimmert
worden, das klar unserer Bundesverfassung widerspreche, so Kabas, der
dies im einzelnen erläuterte.
So stelle in einer demokratischen Gesellschaft das Wahlrecht eines
der wichtigsten Staatsbürgerrechte dar. Es solle daher nur von jenen
ausgeübt werden, die sich mit dieser Gesellschaft und mit diesem
Staat identifizieren, ihre Pflichten erfüllen und die aufgrund von
Wahlentscheidungen sich ergebenden Konsequenzen auch auf Dauer
mittragen. Auch integrationspolitisch werde ein völlig falscher Weg
beschritten. Es gehe für Einwanderer jeglicher Anreiz zur
Einbürgerung verloren, wenn schon vor der Verleihung der
Staatsbürgerschaft maßgebliche Rechte, wie das Wahlrecht eingeräumt
werden.
Konkret verletzt werde durch das Ausländerwahlrecht der Grundsatz der
Gleichheit und Nichtdiskriminierung, da es den Österreichern verwehrt
ist, in den Staaten, aus denen die Drittstaatsangehörigkeiten
stammen, zu wählen. Verletzt werde auch das Homogenitätsgebot, in dem
der Gedanke der Einheit der verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätze zum
Ausdruck kommt. Durch die Einführung des Wahlrechts für
Drittstaatsangehörige werde aber auch das demokratische Prinzip
verletzt. Dieses findet in dem Postulat "Alle Gewalt/alles Recht geht
vom Volk aus" seinen Ausdruck, wobei hier das Staatsvolk als Summe
der Staatsbürger zu verstehen sei.
Der SPÖ-Entwurf für ein Ausländerwahlrecht widerspreche auch dem
Artikel 3 des Staatsgrundgesetzes, wonach ein öffentliches Amt nur
von Staatsbürgern ausgeübt werden dürfe. Darüber hinaus würden durch
diese Differenzierung zwei Klassen von Wahlwerbern geschaffen. Jene,
die unbeschränkt alle Funktionen besetzen können und jene, die das
nicht können. Auch erscheint die 5-jährige Hauptwohnsitzmeldung als
alleinige Voraussetzung vor dem Hintergrund der Zuordnung maßgebender
Rechte bei weitem als zu gering. Dies umso mehr, als aus
"verwaltungsökonomischen Gründen", von einem rechtsgültigen
Aufenthaltstitel abgesehen wird, zeigte Kabas auf.
"In Anbetracht der zahlreichen schweren politischen als auch
rechtlichen Bedenken lehnen wir Freiheitlichen dieses Wiener
Ausländerwahlrecht ab und fordern darüber eine verbindliche
Volksabstimmung. Wir werden das Ausländerwahlrecht jedenfalls
demokratisch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln
bekämpfen", so Kabas. (Schluß) HV
Rückfragehinweis: FP-Wien/4000-81794
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