• 13.12.2002, 10:40:07
  • /
  • OTS0066 OTW0066

ARBÖ: Fürs Abschleppen müssen alle zahlen

Wer sich auf Behindertenparkplätze stellt, bricht das Gesetz

Wien (OTS) - "Menschen mit Behindertenausweis können in ganz
Österreich kostenlos parken. Das ist ein Recht. Wer sich ohne
Befugnis auf einen Behindertenparkplatz stellt, bricht das Gesetz",
ruft ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl rechtzeitig vor dem
dritten langen Einkaufssamstag und den wieder zu erwarteten
Abschlepp-Orgien in Erinnerung. Allerdings haben Inhaber des
Behindertenausweises auch die Pflicht, den Ausweis deutlich sichtbar
im Auto zu platzieren.

Damit nicht genug, zahlen für illegale Parker, deren Autos
abgeschleppt werden, letztlich alle drauf. Speziell für Wien gilt:
Die Kosten fürs Abschleppen von PKW's können nur zu 80 Prozent durch
die kassierten Beträge gedeckt werden. Bei den amtlich entfernten
Autos ohne Kennzeichen sind es nach Angaben der zuständigen
Magistratsabteilung 48 (MA 48) gar nur 20 Prozent. Für den Rest muss
die Allgemeinheit aufkommen. Allein an den ersten zwei
Einkaufsamstagen wurden in Wien heuer 320 Fahrzeuge amtlich entfernt,
um 60 Prozent mehr als an "normalen" Tagen.

Von hier wird abgeschleppt:
* Behindertenparkplätzen
* zweiter Fahrspur
* Hauseinfahrt
* Lade- oder Taxizone
* zeitlich begrenztes Halte- und Parkverbot

Wie man in Wien wieder zu seinem abgeschleppten Pkw kommt

Fahrzeuge mit Kennzeichen können täglich sowie rund um die Uhr in
der Kfz-Abschleppung und Verwahrung, 1110 Wien, Jedletzbergerstraße 1
(Autobahnknoten Simmeringer Haide), Telefon: 01/760 43-870, abgeholt
werden. Mitgenommen werden muss ein Lichtbildausweis sowie der
Zulassungs- oder Typenschein. Das Fahrzeug kann übrigens von jedem
abgeholt werden, der den Zulassungs- oder Typenschein vorlegt.

Hinweise für das Einparken NEBEN einem Behindertenparkplatz

Nichtbehinderte Fahrzeuglenker sollten beim Einparken neben einem
Behindertenparkplatz folgende drei Punkte unbedingt beachten:

* Damit es dem Rollstuhlfahrer nicht unmöglich gemacht, in sein
Fahrzeug zu gelangen, ist es wichtig, nicht zu dicht an einem
Fahrzeug zu parken, welches auf einem Behindertenparkplatz abgestellt
ist.

* Halten Sie auch beim Vorbeifahren genügend Seitenabstand zu
parkenden Fahrzeugen. Dadurch wird das Ausladen des Rollstuhles und
das Hineinsetzen für einen Körperbehinderten nicht zu einem
gefährlichen Erlebnis.

* Bieten Sie körperbehinderten Menschen Ihre Hilfe an.

ARBÖ-Tipp - Auch Tiefgarage im Wiener AKH für Behinderte
kostenlos

Noch ein wichtiger Hinweis von ARBÖ-Behindertenberater Hirtl:
Körperbehinderte können im Wiener AKH die Tiefgarage kostenlos
benützen. Es genügt, wenn beim Verlassen der Garage beim Portier die
Nummer des Behindertenausweises bekanntgegeben wird.

Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: ++43-1-891 21 / 280
mailto:presse@arboe.at
Internet: http://www.arboe.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel