• 27.11.2002, 13:31:22
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  • OTS0142 OTW0142

Bundesarbeitskammer (6): Hauptversammlung fordert bessere Qualität bei der Frauenbeschäftigung

Graz (AK) - Die Frauenbeschäftigung ist in den letzten Jahrzehnten
deutlich gestiegen, die Qualität der Beschäftigung lässt jedoch zu
wünschen übrig. Ein Drittel der unselbständig erwerbstätigen Frauen
arbeitet in Teilzeit, viele davon sind geringfügig beschäftigt.
Teilzeitarbeit wird aber vor allem in wenig qualifizierten
Tätigkeiten und mit geringer Entlohnung angeboten. In der Gruppe der
teilzeitbeschäftigten Frauen sind nur 8 Prozent in höheren oder
führenden Tätigkeiten, zwei Drittel der teilzeitbeschäftigten Frauen
verrichten Hilfsarbeiten oder angelernte Arbeiten. Um die Qualität
der Frauenbeschäftigung zu erhöhen, fordert die AK Hauptversammlung
einstimmig von der neuen Regierung den Ausbau der
Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der Arbeitszeit und ein Recht
auf Teilzeit mit Rückkehrrecht zur Vollzeit.

Die neu geschaffenen Zuverdienstregelungen zum Kinderbetreuungsgeld
werden stark in Anspruch genommen. Die Beschäftigung während der
Karenz führt jedoch zur Aushöhlung des Kündigungsschutzes in der
Karenz. Die AK Hauptversammlung fordert daher den Erhalt des
Kündigungsschutzes bei Zuverdienst in der Karenz und ein Recht auf
Teilzeitkarenz.

(Schluss)

Rückfragehinweis: Bundesarbeitskammer Kommunikation
Wolfgang Mitterlehner
Tel.: 0664 301 42 65

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