KUKACKA: MINISTERRAT BESCHLIESST EINRICHTUNG EINER VERKEHRSTRÄGERÜBERGREIFENDEN UND UNABHÄNGIGEN UNFALLUNTERSUCHUNGSSTELLE
ÖBB haben sich bisher selbst untersucht
Wien, 13. November 2002 (ÖVP-PK) Im gestrigen Ministerrat ist die Einrichtung einer verkehrsträgerübergreifenden Unfalluntersuchungsstelle beschlossen worden. Damit soll eine von den Verkehrsträgern und ihren Organisationen und Unternehmen (Luftfahrt, Schiene, Straße, Schifffahrt, Seilbahnen) unabhängige Unfalluntersuchungsstelle gesetzlich eingerichtet und als Bundesbehörde organisiert werden. Es handelt sich dabei um die Umsetzung bestehender bzw. kommender EU-rechtlicher Verpflichtungen in Bezug auf eine unabhängige Unfalluntersuchung, erklärte ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Mag. Helmut Kukacka heute, Mittwoch. ****
Die bisherigen Regelungen bei den einzelnen Verkehrsträger waren natürlich sehr unterschiedlich. Während gemäß der entsprechenden EU-Richtlinie im Luftverkehr bereits eine im österreichischen "Flug Unfalluntersuchungsgesetz" verankerte Flugunfalluntersuchungsstelle nach neuesten international anerkannten Richtlinien arbeitet, gibt es in den anderen Bereichen keine derartige unabhängige Untersuchungsstelle. Im Schifffahrtsbereich werden zwar Vorfälle von der Schifffahrtsbehörde untersucht, allfällige Unfallberichte sind aber nicht öffentlich, erläuterte Kukacka. Auch Seilbahnunfälle werden durch eine eigene Kommission der Seilbahnbehörde untersucht, diese Art der Untersuchung entspricht allerdings auch nicht der gemeinschaftsrechtlich geforderten Unabhängigkeit.
Für den Bereich der Straße gibt es ebenfalls keine Regelung für eine unabhängige Unfalluntersuchung. Nach dem Weißbuch der EU wird neben den polizeilichen Untersuchungen auch eine unabhängige Unfalluntersuchung im Straßenbereich als notwendig erachtet. Im Bereich der Schiene untersucht der Bahnbetreiber ÖBB alle Bahnunfälle selbst. Diese historisch gewachsene Situation ist aber nicht wie EU-rechtlich gefordert unabhängig und wird mit zunehmender Internationalisierung und Liberalisierung des Bahnverkehrs immer problematischer. Eine EU-Richtlinie mit dem Erfordernis einer unabhängigen Bahn-Unfalluntersuchung wird voraussichtlich im Jahr 2003 vorliegen.
Insbesondere die folgenschweren Zugsunglücke des heurigen Jahres lassen erkennen, dass die Sicherheitsmaßnahmen auf der Schiene und ihre unabhängige Überprüfung dem aktuellen Verkehrsaufkommen kaum mehr gerecht werden. Angesichts der in der letzten Zeit aufgetauchten Zweifel, ob die Sicherheitsmaßnahmen auf den Strecken ausreichend sind und die mit "menschlichen Versagen" in Zusammenhang gebrachten Unfälle hätten verhindert werden können, machen die Einrichtung einer solchen ÖBB-unabhängigen Unfall-Untersuchungsstelle dringend notwendig. Die ÖBB haben selbst einen Schritt in diese Richtung getan, weil sie angekündigt haben, einen Sicherheitsbeirat mit externen Beratern einzurichten, der die ÖBB beraten soll, wie derartige folgenschwere Irrtümer künftig verhindert werden können, so Kukacka.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die sogenannte Linienzugsbeeinflussung (LZB), die als elektronisches Sicherheitsnetz auf der Westbahnstrecke tätig ist, auch an Nebenstrecken zum Einsatz kommen soll, die ein derartiges System jedenfalls nicht kennen. Kukacka verwies auch darauf, dass er am 9. Oktober 2002 in einem Brief an Rechnungshofpräsident Dr. Fiedler gefordert hatte, von Amts wegen eine Überprüfung der ÖBB-Sicherheitsstandards durchführen zu lassen, nachdem bereits in früheren Rechnungshofberichten Sicherheitsmängel aufgezeigt worden waren. Der Rechnungshofpräsident Dr. Fiedler hat darauf geantwortet, dass in einem noch heuer erscheinenden Tätigkeitsbericht wiederum über die ÖBB-Sicherheitseinrichtungen berichtet werde und der Rechnungshof meine Forderung unterstütze, eine vergleichende Studie über die Sicherheitsstandards der europäischen Bahnen mit den ÖBB anzustellen.
"Jedenfalls soll mit dieser Einrichtung einer verkehrsträgerübergreifenden Untersuchungsstelle eine unabhängige Unfallursachenermittlung und Unfallforschung forciert und damit auch ein deutliches Zeichen für die Bedeutung der Sicherheit im Verkehrswesen gesetzt werden. Die Stärkung des Grundvertrauens der Bevölkerung in die Sicherheitsstandards aller öffentlichen oder privaten Verkehrsunternehmen und Verkehrsträger sei eine Voraussetzung für ihre größere Attraktivität", schloss Kukacka. (Schluss)
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