ÖAMTC fordert besseres Verkehrsmanagement gegen Unfälle
Elektronisch gesteuerte Warneinrichtungen rasch realisieren
Wien (ÖAMTC-Presse) - Die Unfallkatastrophe von Montag, den 30. September, wo in einer Massenkarambolage auf der West Autobahn in Oberösterreich sieben Menschen getötet wurden, nimmt der ÖAMTC zum Anlass, seiner langjährigen Forderung nach einem elektronisch gesteuerten Verkehrsmanagement Nachdruck zu verleihen.
"Man hat in den letzten zehn Jahren viel versäumt, denn selbst dort wo es längst gute Konzepte für Verkehrstelematik gibt, wie etwa im Raum Linz, ist die Umsetzung noch nicht angelaufen", so ÖAMTC-Verkehrsexperte Willy Matzke.
Für die seit Jahrzehnten bekannten Nebelzonen erneuert der Club seine Forderung nach rechtzeitigen Warnhinweisen. Damit wäre es sicher möglich gewesen, die Unfallkatastrophe zu verhindern. Ausländische Beispiele zeigen das deutlich. So gibt es etwa in der nebelgefährdeten Poebene in Oberitalien längst derartige vollautomatische Nebelwarner. Auch dort kam es früher regelmäßig zu Massenkarambolagen.
Wenn es heute im Baustellen-Management möglich ist, bei Staugefahr schon fünf Kilometer vorher durch Blinkblitze zu warnen, dann sollte das in Nebelzonen erst recht möglich sein. Durch moderne Kameratechnik kann Nebelbildung kilometerweit vorher erkannt werden. Daher fordert der ÖAMTC rasch an nebelgefährdeten Stellen solche Warnanlagen aufzubauen. Diese würden für eine ohnedies geplante kameragestützte Verkehrstelematik keinen verlorenen Aufwand darstellen, weil sie später nahtlos in einen Verkehrsrechner integriert werden können.
Wenn schon keine modernen elektronischen Warneinrichtungen installiert werden können, dann sollten wenigstens fürs erste Verkehrsschilder mit Lichtblitzen auf den kritischen Streckenabschnitten unübersehbar auf die Nebelgefahr hinweisen.
Bis zur tatsächlichen Verwirklichung von elektronischen Warneinrichtungen bleibt dem Autofahrer nur die Selbstverantwortung. "Als Faustregel gilt: Wenn man nicht mindestens zwei Leitpflöcke am rechten Fahrbahnrand gleichzeitig sieht, dann ist die Sicht unter 50 Meter abgesunken. Dann heißt es, sofort Tempo reduzieren. Nötigenfalls gilt sogar: Bei null Sicht - null Fahrt, also bestenfalls im Schritttempo einen Halteplatz suchen", warnt ÖAMTC-Experte Matzke abschließend.
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