• 21.08.2002, 16:52:43
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  • OTS0128 OTW0128

Qualität der Badegewässer: EU-Kommission besteht nicht auf der Entnahme von Proben zum jetzigen Zeitpunkt in Hochwassergebieten

EU-Kommission weist Kritik von Landesrat Achatz an der "Regelwut der EU-Bürokraten" als ungerechtfertigt zurück

Wien (OTS) - In einer Aussendung von heute kritisierte
Oberösterreichs Wasser-Landesrat Hans Achatz die EU-Bürokratie, die
seinen Angaben nach auf der statistischen Analyse der Badegewässer zu
einem Zeitpunkt besteht, wo alle verfügbaren Kräfte derzeit im
Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe für die Beprobung von
Trinkwassergewinnungsanlagen gebraucht würden. Diese Aussage von
Landesrat Achatz ist unrichtig. Die Europäische Kommission hat
gegenüber österreichischen Behörden nicht auf einer Entnahme von
Proben nach der entsprechenden Richtlinie des Rates aus dem Jahre
1975 über die Qualität der Badegewässer zum jetzigen Zeitpunkt,
also während oder unmittelbar nach der Hochwasserkatastrophe,
bestanden.

Im Unterschied zu Oberösterreich etwa haben sich Regionen anderer
Mitgliedstaaten, die ebenfalls von der Hochwasserkatastrophe
betroffen sind - wie etwa Sachsen-Anhalt -, an die Europäische
Kommission gewandt und um Auskunft darüber gebeten, wie sie bei den
Proben unter den gegebenen Umständen verfahren sollen. Die Antwort
der Kommission lautete dahingehend, dass zum jetzigen Zeitpunkt das
Ende der Badesaison erklärt werden könne und deshalb keine Proben
mehr entnommen werden müssten. Hätte eine österreichische Behörde
eine entsprechende Anfrage an die Kommission gerichtet, hätte sie
dieselbe Antwort erhalten.

Rückfragehinweis:
Mag. Anton Leicht, Pressereferent,
Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich
Tel. 01/51618-312
Mailto:anton.leicht@cec.eu.int

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | DEG/OTS

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