• 14.08.2002, 11:03:28
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  • OTS0055 OTW0055

Land ermöglicht Sonn- und Feiertagseinkauf

für Hochwasseropfer in den betroffenen NÖ Gemeinden

St.Pölten (NLK) - Handels- und Gewerbebetriebe in den vom
Hochwasser betroffenen niederösterreichischen Bezirken können am
morgigen Feiertag, 15. August, sowie am kommenden Sonntag, 18.
August, ihre Geschäfte in der Zeit von 9 bis 16 Uhr öffnen. Dies hat
Wirtschafts-Landesrat Ernest Gabmann mit einer Verordnung zum
Betriebszeitengesetz ermöglicht.

"Mit dieser Verordnung sollen", wie Gabmann betonte, "die von der
Hochwasserkatastrophe schwerstens betroffenen Menschen in die Lage
versetzt werden, die für die dringendsten Aufräumungs- und
Sanierungsmaßnahmen erforderlichen Beschaffungen durchführen sowie
Waren für den täglichen Bedarf auch am Feiertag und am kommenden
Sonntag einkaufen zu können. Diese Regelung soll einer
außerordentlichen Notsituation, in der sich viele Landesbürger durch
die weitreichenden Hochwasserschäden befinden, Rechnung tragen.

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung
Büro LR Gabmann
Tel.: 02742/9005-13574

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NLK/NLK

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