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Knafl zu Rechtssituation bei Altenpflege: Blecha ist offenbar uninformiert

Wien (OTS) - Zu den letzten Aussagen seitens Karl Blecha, dem Präsidenten des österreichischen Pensionistenverbandes, stellt Stefan Knafl, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes und amtsführender Präsident des Österreichischen Seniorenrates, fest, daß sich Blecha vor Aussagen in der Öffentlichkeit besser informieren sollte. Denn es ist schon seit längerem bekannt, daß der von der SPÖ eingebrachte Initiativantrag zu einem Bundesheimvertragsgesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten würde, weil einzelne Forderungen in die bestehenden Rechtskompetenzen der Bundesländer eingreifen würden. Und hinsichtlich Blecha's Forderung einer Verbands-klagslegitimation für die zuständigen Senioren- und Patientenvertretungen stellt Knafl klar, daß der Österreichische Seniorenrat, als gesetzliche Interessenvertretung aller Senioren in Österreich, bereits seit Oktober 1999 im Konsumentenschutzgesetz den Verbandsklagsstatus besitzt.

Dazu Seniorenbundobmann Knafl ergänzend: "Diese Verankerung der Möglichkeit der Verbandsklage durch den Seniorenrat wurde von mir persönlich im Rahmen der Beschlußfassungen zum Konsumentenschutzgesetz vertreten und wurde dann auch von Minister Dr. Bartenstein im Auftrag von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel mit Justizminister Dr. Böhmdorfer vereinbart und entsprechend in den Gesetzestext aufgenommen."

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Seniorenbund
Mag. Michael Schleifer
Tel.: (01) 40126/154

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