Knafl: Regierung und Parlament erfüllen Forderung der Seniorenorganisationen
Gebührenfreiheit für Heimverträge ist wichtige Grundbedingung
Wien (OTS) - Informationen durch Justizminister Dr. Böhmdorfer und Justizsprecherin der ÖVP, Dr. Fekter, lassen den Schluss zu, dass im Herbst dieses Jahres die Forderung der Seniorenorganisationen nach Schaffung gesetzlicher Bestimmungen für den Bereich der Alten- und Pflegeheime durch Ergänzungen im Konsumentenschutz und Unterbringungsgesetz und mit einem neuen Heimaufenthaltsgesetz erfüllt werden sollen. Der Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes und amtführende Präsident des Österreichischen Seniorenrates, Stefan Knafl, begrüßt diese Vorgangsweise und wird deren Durchsetzung nachhaltig unterstützen.
Auf Initiative des Österreichischen Seniorenrates hat eine Arbeitsgruppe einen Musterheimvertragsentwurf ausgearbeitet und es wird nun notwendig sein, diesen Entwurf zu überprüfen und den Inhalt den neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Und weiters: Wenn es zu schriftlichen Vereinbarungen zwischen Heimbetreibern und Heimbewohnern kommen wird, dann muss auch die Gebührenfreiheit dieser Vereinbarungen gesetzlich geregelt werden, erklärte Bundesobmann Stefan Knafl.
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