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Böhacker: Gleichbehandlung bei privater Verwendung von Bonusmeilen gefordert

Private Nutzung von dienstlich gesammelten Bonusmeilen sind grundsätzlich steuerpflichtig

Wien, 2002-08-02 (fpd) - Im Rahmen der aktuellen Diskussion über die private Nutzung von auf dienstlichen Flugreisen gesammelten Bonusmeilen forderte heute FPÖ-Budgetsprecher Abg. Hermann Böhacker die Gleichbehandlung bei der Verwendung von Bonusmeilen sowohl für die Privatwirtschaft, öffentlichen Dienst als auch für die Politik. "Wer die bei Dienstreisen gesammelten Bonusmeilen privat verwendet, hat den Gegenwert der Flugreise als Vorteil aus einem Dienstverhältnis oder bei Selbständigen als Gewinn voll zu versteuern", meinte Böhacker.****

Die erst jüngst im April 2002 stattgefundene Bundeslohnsteuertagung 2002 im Bundesministerium für Finanzen komme im Zusammenhang mit privat verwendeten Bonusmeilen zu einem klaren Ergebnis:

"Wenn ein Arbeitnehmer die Bonusmeilen für Flüge verwendet, die nicht im Zusammenhang mit der nicht selbständigen Tätigkeit stehen, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, der im Wege des Steuerabzugs vom Arbeitslohn zu berücksichtigen ist. Für die Bewertung ist der Wert des in Anspruch genommenen Fluges heranzuziehen. Werden hingegen die Bonusmeilen für berufliche Reisen verwendet liegt kein steuerpflichtiger Sachbezug vor".

Diese klaren Regelung sollte, so der Vorschlag von Böhacker, auch für den öffentlichen Dienst bzw. die Politik angewendet werden. Damit würde einerseits in diesen Fällen bis zu 50 Prozent Lohn- oder Einkommensteuer anfallen und andererseits ein Gleichbehandlung zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft, sowie mehr Rechtssicherheit, erreicht werden.

Abschließend stellte der freiheitliche Budgetsprecher fest: "Ich habe bis heute keine einzige, der auf Reisen als Abgeordneter zum Nationalrat gesammelten Bonusmeilen, privat verwendet. Eine rasche, zukunftsorientierte und saubere Lösung ist, auch angesichts der irrationalen Diskussion und Entwicklung in Deutschland, dringend notwendig". (Schluß)

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