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Öllinger: Verfassungsrechtler bestätigen Grüne Kritik an ‚Zwangsdarelehen’ Utl: Gesamtsicherung der Kassen wird damit nicht erreicht

Wien (OTS) "Die Verfassungrechtler bestätigen heute die Bedenken der Grünen, wonach die ‚Zwangsdarlehen’ reicherer Kassen an defizitäre nicht verfassungskonform sein könnten. Schon in den ersten Tagen haben die Grünen zu bedenken gegeben, daß die Ausgleichzahlungen ein ernsthaftes verfassungsrechtliches Problem darstellen, da Kassen mit unterschiedlichen Beitrags- und Leistungssystemen einbezogen werden. Die Rerierung hat damit wider besseres Wissen die Zwangsdarlehen beschlossen", so Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen.

Das Hin- und Herschieben von Geld zwischen den Krankenkassen ist zudem keine Lösung für die notwendige Gesamtsicherung der Krankenkassen. Damit ist nur vorprogrammiert, daß auch die wenigen positiv bilanzierenden Kassen in finanzielle Turbulenzen geraten werden. "Die ‚Zwangsdarlehen’ sind nur eine Scheinlösung, die dazu dient, die anstehende Lösung bis nach dem Wahltermin hinauszuzögern. Erst danach werden die WählerInnen zur Kasse gebeten werden", so Öllinger.

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