• 01.08.2002, 11:01:50
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UVP-Verfahren für U2-Verlängerung abgeschlossen

Kossina und Rieder: Perfektes Verfahren der Behörde - Bürgernähe hat oberste Priorität

Wien (OTS) - "Mit einem beispielgebenden, Behördenverfahren
beweist Wien einmal mehr, dass es d i e Umweltmusterstadt ist. Die
Umwelt kommt an erster Stelle", so kommentierte Umweltstadträtin
Dipl. Ing. Isabella Kossina die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
für die U2 vom Schottenring bis zur Aspernstraße bei einer
gemeinsamen Pressekonferenz mit Vizebürgermeister Dr. Sepp Rieder.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung steht auf der Tagesordnung der
Sitzung der Landesregierung morgen, Freitag. Erstmals wurde in Wien
und damit in Österreich für eine U-Bahn mit einer Länge von rund 12
Kilometer eine UVP-Prüfung erfolgreich durchgeführt.

Vizebürgermeister Rieder betonte, dass mit der nun
abgeschlossenen UVP eine wichtige formale Hürde genommen worden sei
und man daher bei der U2-Verlängerung, dem größten
Infrastrukturprojekt Wien, voll im Zeitplan liege. "Die Stadt
investiert bei der Verlängerung der U2 ja nicht nur in die weitere
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur Wiens, sondern damit auch in
die Schaffung von langfristig rund 25.000 Arbeitsplätzen. Trotzdem
bleiben ökologische Fragen und Interessen der Anrainer bei diesem
Großprojekt nicht auf der Strecke." Der Ablauf der UVP habe gezeigt,
dass mit der Kombination von professioneller Abwicklung und
konstruktiver Atmosphäre selbst ein bürokratischen 'Großakt', der 31
Ordner umfasst, erfolgreich abgeschlossen werden kann.****

1,2 Mrd. Euro für Wiens größtes Infrastrukturvorhaben

Derzeit umfasst die U2 sechs Stationen und führt vom Karlsplatz
bis zum Schottenring. Nach ihrer Verlängerung wird die U2 zusätzliche
11 Stationen anfahren. Die neue U-Bahnstrecke ist 9.028 Meter lang.
Nach der Fertigstellung des Streckenausbaus im Jahr 2008 bis Station
Stadion und 2009 bis zur Station Aspernstraße wird die U2 somit
12,547 km lang sein und die Bezirke 1., 2., 4., 6., 7., 8., 9., und
22., verbinden sowie für optimale Umsteigemöglichkeiten zur U1, U3
und U4 sorgen.

Mit dem Investitionsvolumen von fast 1,2 Mrd. Euro ist diese U2
Verlängerung das derzeit größte Infrastrukturvorhaben der Stadt Wien.
Es wird dazu beitragen, das im Verkehrskonzept gesteckte Ziel eines
Marktanteils von 35 Prozent für den öffentlichen Verkehr auch
tatsächlich zu erreichen.

Effizientes Verfahren in Mindestzeit

"Die Umweltschutzabteilung als prüfende Behörde hat ein
besonders schnelles, effizientes und transparentes Verfahren
durchgeführt", so Kossina. Obwohl eine Maximalfrist von neun Monaten
gesetzlich vorgesehen ist, wurde das Verfahren in nur sechs Monaten
erfolgreich abgeschlossen. Damit ist sichergestellt, dass mit dem Bau
der U2 rasch begonnen werden kann. Dies führt zu einer Reduktion des
Individualverkehrs und ist daher aus Sicht des Klima- und
Umweltschutzes besonders positiv", betonte Kossina. Wieder einmal
liefere Umweltschutz wertvolle Impulse für die Wirtschaft. Damit
leiste Wien auch einen großen Beitrag zu Schaffung neuer
Arbeitsplätze

Die Wiener Umweltstadträtin betonte, dass Wien als
Umweltmusterstadt über die gesetzlichen Vorgaben hinaus ein
effizientes und rasches Verfahren durchgeführt hat. Damit, so Kossina
hätte Wien strenger geprüft, als es die EU und der Bund vorsehen.

Zum Unterschied von UVP-Verfahren für
Eisenbahn-Hochleistungsstrecken, welche vom Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie abgewickelt werden, ist die
U2-Verlängerung als "sonstige Eisenbahnstrecke" infolge ihrer
Gesamtlänge von etwa 12 km einem "normalen" UVP-Verfahren zu
unterziehen. Als Behörde erster Instanz ist in diesem Verfahren die
Wiener Landesregierung zuständig. Das UVP-Verfahren für die
U2-Verlängerung ist damit weit umfangreicher als ein Verfahren für
Eisenbahn-Hochleistungsstrecken.

Kossina strich die Transparenz des Verfahrens und die Bürgernähe
seitens der MA 22, Umweltschutz, besonders hervor: "Die Behörde hat
es sich nicht leicht gemacht. Seit Februar dieses Jahres wurden
zahlreiche Gespräche mit Bürgerinitiativen geführt. Insgesamt gab es
1.100 Einwände, die zu berücksichtigen waren. In vielen Gesprächen
und Diskussionen konnte man gute Lösungen finden. Das beweist, dass
Bürgernähe für die Stadt oberste Priorität hat, so Kossina"

Die durchgeführte UVP zeige, dass trotz zahlreicher Auflagen
eine rasche Abwicklung durchgeführt werden könne. Dabei betonte
Kossina die außerordentlich kooperative Zusammenarbeit mit den Wiener
Linien, die "immer perfekte Unterlagen geliefert haben." Auch die
Vorbereitungsarbeiten für die UVP seien optimal gelaufen.

Zwei Verfahrensschritte für die UVP

Im Sommer des Jahres 2000 wurden seitens der Wiener Linien erste
Gespräche mit der Magistratsabteilung 22 geführt, um eine
rechtzeitige Information der Behörde durch die Projektwerberin
sicherzustellen.

Das UVP-Verfahren für die neue U2 wird in zwei getrennten
Verfahrensschritten durchgeführt:

o Grundsatzgenehmigungsverfahren: In diesem Verfahren, welches die
gesamte Neubaustrecke zum Gegenstand hat, wird über die
grundsätzliche Zulässigkeit des Projekts entschieden;
o Mehrere nachfolgende Detailgenehmigungsverfahren: In diesen
Verfahren, welche einzelne Streckenabschnitte und
materienrechtliche Genehmigungstatbestände zum Gegenstand haben,
werden detaillierte Unterlagen vorgelegt und genehmigt.

Expertenmeeting im Herbst 2000

Am 13. September 2000 fand ein Kickoff-Meeting zwischen den
Wiener Linien, deren beauftragten Planern und Fachgutachtern und der
MA22 , Umweltschutz, statt, bei welchem die prinzipielle
Vorgangsweise für die Erstellung der Einreichunterlagen zum
UVP-Grundsatzgenehmigungsverfahren erörtert wurde.

Im Rahmen dieses Meetings wurde auch vereinbart, dass sämtliche
Unterlagen für das Grundsatzgenehmigungsverfahren vor der Einreichung
der UVP-Behörde und deren Sachverständigen vorgestellt werden und
entsprechend auf die behördlichen Anforderungen abgestimmt werden. Im
Vorfeld der Einreichung zum Grundsatzgenehmigungsverfahren fand daher
eine große Anzahl an Gesprächen zwischen den Planern und
Fachgutachtern der Wiener Linien und den Sachverständigen und
Verfahrensleitern der MA22 statt. Insgesamt waren 40 Sachverständige
mit der Prüfung beauftragt.

Betroffene Fachbereiche

Die Unterlagen zur Einreichung um Grundsatzgenehmigung gemäß
UVP-Gesetz umfassten für die U2-Verlängerung Bände aus den folgenden
Fachbereichen:

o Verkehrsplanung
o Architektonische Gestaltung
o Luftschall- (Lärm-) Untersuchung
o Erschütterungs- und Körperschall-Untersuchung
o Luftreinhaltetechnik
o Humanmedizinische Untersuchung
o Geologisch/geotechnisch/hydrogeologische Untersuchung
o Hydrologische Untersuchung
o Grundwasser-Qualitätsuntersuchung
o Abwassertechnische Untersuchung
o Ökologische Untersuchungen (Boden und Vegetation, Tierwelt,
Aquatische Ökologie, Biotope und Ökosysteme, Landschafts- und
Stadtökologie, Freizeit und Erholung, Landschaftsbild)
o Untersuchungen zur Elektromagnetischen Verträglichkeit und zur
Lichttechnik
o Haustechnik- und Smoke Management-Untersuchung
o Klima-Untersuchung
o Abfallwirtschaftliche Untersuchung
o Umweltverträglichkeitserklärung (UVE).

Die angeführten Untersuchungen erstreckten sich nicht nur auf
die Betriebsphase, d.h. auf die Umweltauswirkungen der
fertiggestellten und in Betrieb befindlichen U-Bahn-Trasse, sondern
auch auf die Bauphase, d.h. auf die Umweltauswirkungen, welche
während der Errichtung der neuen U-Bahn-Trasse zu erwarten sind.

Die zusammenfassende Darstellung und integrative Bewertung der
Umweltauswirkungen des Vorhabens erfolgte in der
Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), deren Textteil allein fast 500
Seiten umfasst. Insgesamt umfassen die Einreichunterlagen zum
Grundsatzgenehmigungsverfahren 31 Ordner, welche nebeneinander
aufgestellt eine Dicke von mehr als 2 m erreichen.

Nach über eineinhalb Jahren intensiver fachspezifischer und
interdisziplinärer Arbeit wurden diese Unterlagen am 30.11.2001 der
UVP-Behörde zur Grundsatzgenehmigung vorgelegt. Nach Prüfung der
Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen erfolgte seitens der
UVP-Behörde ein Verbesserungsauftrag, welchem am 25.02.2002 mit einem
zusätzlichen Ergänzungsband nachgekommen wurde.

Bei Umweltverträglichkeitsprüfungen - sie sind seit 1994
notwendig - handelt es sich um eine umfassende Prüfung der
Auswirkungen, die ein Vorhaben auf die Umwelt - u.a. Menschen,
Tiere, Pflanzen, Klima, Luft, Wasser Boden, natürliche Lebensräume -
haben kann. Gleichzeitig muss die UVP in einem "konzentrierten
Genehmigungsverfahren" unter Einbeziehung der Bürger abgewickelt
werden.

In erster Instanz ist für ein UVP-Verfahren die jeweilige
Landesregierung zuständig, in zweiter Instanz der Umweltsenat (eine
Bundesbehörde). In Wien wurde die Zuständigkeit der Landesregierung
nicht auf das "Amt der Landesregierung" delegiert, weshalb die
Verlängerung der U2 tatsächlich von der Wiener Landesregierung und
nicht von einer Dienststelle genehmigt wird.

Der Bescheid der Grundsatzgenehmigung wird, sofern keine
Beeinspruchung erfolgt, ca. Anfang Oktober 2002 Rechtskraft erlangen.
Sollten auch die Detailgenehmigungsverfahren so konstruktiv verlaufen
und keine Einsprüche erfolgen, können erste Bauarbeiten bereits im
Mai 2003 begonnen werden. In Betrieb gehen würde die der erste
Abschnitt der verlängerten U2 (bis Station Stadion) damit im Mai
2008. (Schluss) nk/bfm

Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Mag. Birgit Flenreiss-Mäder
Tel.: 4000/81 353, Handy: 0664/32 69 753
mailto:fle@ggu.magwien.gv.at
Norbert Kettner
Tel.: 4000/81 845
mailto:norbert.kettner@gfw.magwien.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK/OTS

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