• 01.08.2002, 09:14:06
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Überstunden nicht bezahlt: AK erstritt für Arbeitnehmer fast 4300 Euro

Linz (AKO) Mehr als ein Jahr war ein Angestellter bei einer Linzer
Gastronomie-Betriebs GmbH beschäftigt. Er leistete regelmäßig
Überstunden, Geld dafür hat er nie gesehen. Die Arbeiterkammer
verhalf ihm zu seinem Recht.

Während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses wurde dem
Dienstnehmer eine Umsatzbeteiligung bzw. eine Erhöhung des
Grundgehalts für die geleisteten Überstunden in Aussicht gestellt.
Als dieser die Einlösung der Versprechen forderte, bekam der
Arbeitnehmer den Blauen Brief. Er wandte sich an die Arbeiterkammer
um Hilfe. Die AK intervenierte bei dem Unternehmer, der schnell einem
außergerichtlichen Vergleich zustimmte. Einen Teil der Summe (4344
Euro) zahlte der Dienstgeber sofort. Den Rest von 4277 Euro (58.855
Schilling) blieb er allerdings schuldig.

Die Arbeiterkammer musste nun erst recht für den Arbeitnehmer vor
Gericht gehen. Erst als ein gerichtlicher Zahlungsbefehl erwirkt und
exekutive Schritte eingeleitet wurden, zahlte der Unternehmer den
ausständigen Betrag an den Dienstnehmer.

Rückfragehinweis: Arbeiterkammer Oberösterreich
Kommunikation
Tel.: (0732) 6906-2188
mailto:eiter.r@ak-ooe.at
http://www.arbeiterkammer.com

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKO/AKO

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