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Urteilsveröffentlichung begehrt von Ing. Peter Westenthaler

"Im Namen der Republik
Wegen der Formulierungen in APA-OTS-Aussendungen vom 9.10.2000, Ing. Peter Westenthaler stehe im "Zentrum der Spitzelaffäre", der "Bespitzelungsversuche, er sei der "Ingenieur der Bespitzelung" oder des "Spitzelnestes", hat das Gericht die Bundesgeschäftsführerin der SPÖ Mag. Andrea Kuntzl des Vergehens der üblen Nachrede nach dem § 111 Abs 1 und 2 schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt, ebenso die Medieninhaberin dieser Aussendungen Sozialdemokratische Partei Österreichs zur Bezahlung von Entschädigungen nach dem § 6 Abs 1 MedienG.

Landesgericht für Strafsachen Wien
Wien, am 15.11.2001" (Schluss) ****

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