- 26.06.2002, 19:13:38
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BEDENKEN ÖSTERREICHS GEGEN EU-STRATEGIEN IM UMWELTBEREICH EU-Ausschuss diskutiert Richtlinienentwürfe und Strategiepapiere=
Wien (PK) - Mit grundlegenden umweltpolitischen Fragen
beschäftigte sich heute der Ständige Unterausschuss in
Angelegenheiten der Europäischen Union im ersten Teil seiner
Tagesordnung unter Vorsitzführung des Dritten Präsidenten des
Nationalrates Werner Fasslabend.
So diskutierten die Abgeordneten den Vorschlag der EU-Kommission
für eine Richtlinie über Umwelthaftung. Einig waren sich alle
darin, dass die Vorlage aus österreichischer Sicht noch sehr
unbefriedigend ist und noch viele Fragen, wie die Haftung für
Nuklearanlagen und jene hinsichtlich der Gentechnik, offen lässt.
Vor allem wandten sich alle dagegen, das Verursacherprinzip
auszuhöhlen und in erster Linie den Staat haftbar zu machen.
Während jedoch Bundesminister Wilhelm Molterer und die
Abgeordneten der Regierungsfraktionen dafür eintraten, die
Verhandlungen über die geplante Richtlinie fortzuführen und die
Zustimmung letztendlich davon abhängig zu machen, inwieweit
österreichische Anliegen berücksichtigt werden, zweifelten
Abgeordnete der SPÖ und der Grünen an der Sinnhaftigkeit der
Weiterführung der Verhandlungen. Sie sprachen sich für einen
Neustart aus und brachten auch einen Antrag auf Stellungnahme
ein, der bei der Abstimmung in der Minderheit blieb.
In weiterer Folge stand das Thema der Umsetzung von EU-
Richtlinien in den Mitgliedsstaaten auf der Tagesordnung, wobei
SozialdemokratInnen und Grüne der Regierung und vor allem den
Bundesländern Verschleppung in wichtigen Angelegenheiten, wie
Massentierhaltung oder Ozonrichtlinie, vorwarfen. Dabei stellten
sie abermals die Forderung nach einer Bundeskompetenz für den
Naturschutz in den Raum, was der Minister strikt ablehnte, weil
es hinsichtlich des Naturschutzes in den Bundesländern
unterschiedliche Voraussetzungen gebe. Er wies auch darauf hin,
dass laut Binnenmarktanzeiger bereits jetzt schon 97,9 % der
Richtlinien in Österreich umgesetzt seien.
Das dritte umweltpolitische Thema betraf die Frage der Koexistenz
von landwirtschaftlichen Betrieben, die mit und ohne den Einsatz
von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) arbeiten.
Verhandlungsgrundlage dafür stellte das Strategiepapier der EU-
Kommission zu Biowissenschaften und Biotechnologie dar. Während
Bundesminister Molterer einräumte, dass diese Studie noch
keinerlei ausreichende Antworten auf wesentliche Probleme, wie
die der Grenzwerte, gebe, bewertete er es als positiv, dass die
Kommission nun den öffentlichen Dialog darüber forciere. Die
Opposition äußerte jedoch ihre Sorge, auf europäischer Ebene
könne in Zukunft eine andere Grundhaltung verfolgt werden, als
sie derzeit in Österreich parteiübergreifend vertreten werde.
Laut Abgeordneter Ulrike Sima (S) lese sich dieses Papier wie ein
"Werbebericht der Gentechnikindustrie". Ein Antrag auf
Stellungnahme der Grünen wurde jedoch mit den Stimmen von FPÖ und
ÖVP abgelehnt.
EU-UMWELTHAFTUNG: VERURSACHERPRINZIP NICHT AUSHÖHLEN
Die rechtliche Regelung der Umwelthaftung bezeichnete
Bundesminister Molterer als einen der wesentlichen Punkte. Daher
sei die Vorlage eines Entwurfs zu einer solchen Richtlinie
durchaus positiv zu sehen, wenngleich zentrale Diskussionspunkte
noch ungeklärt seien. Molterer hielt fest, dass sich der
Richtlinienentwurf nicht auf die klassischen Schäden wie
Gesundheit, Leben und Eigentum beziehe, sondern potenzielle
Schäden, wie Verschmutzung von Wasser und Boden, zum Inhalt habe.
Gleich zu Beginn machte er deutlich, dass Österreich auf alle
Fälle das Verursacherprinzip sicherstellen wolle. Der Staat solle
nur subsidiär herangezogen werden. Der Vorschlag der Kommission
gehe jedoch in die Richtung einer Staatshaftung, die er ablehne.
In dieser Haltung wurde der Umweltminister von allen Abgeordneten
bestärkt.
Kritisch nahm Molterer auch zum vorliegenden Text hinsichtlich
der Deckungsvorsorge Stellung. Die Kommission gehe lediglich von
einer verpflichtenden Deckungsvorsorge durch die Unternehmen aus,
während Österreich den Standpunkt der Versicherungspflicht
vertrete. Offen sei auch die Definition der Kriterien zur
Schadensfeststellung und -bemessung, insbesondere jene von
Schäden an der Biodiversität. Unglücklich ist Molterer auch mit
dem Vorhaben der Kommission, alle genehmigten Betriebe generell
von der Haftung zu befreien. Er möchte in den kommenden
Gesprächen durchsetzen, dass Ausnahmen bei genehmigten Betrieben,
respektive bei Normalbetrieb, nur dann zulässig sein sollen, wenn
die Genehmigung selbst auch Umweltschutzzielen entspreche. Dies
solle auch für die Land- und Forstwirtschaft gelten, machte der
Minister klar.
Als unzureichend bezeichnete Molterer die Tatsache, dass der
Entwurf Nuklearanlagen nicht erfasse und keinerlei Antwort auf
Haftungsfragen in Zusammenhang mit der Gentechnik gebe.
Zusammenfassend meinte Molterer, dass der Entwurf als solcher,
nämlich die Umwelthaftung zu regeln, grundsätzlich einen
richtigen Schritt darstelle, der vorliegende Text sei jedoch
untauglich. Er glaube daher auch nicht, dass es während der
kommenden dänischen Präsidentschaft eine endgültige Entscheidung
darüber geben werde. Österreich werde jedenfalls seine Interessen
wahren. Zur Klärung fügte er hinzu, dass mit der Richtlinie keine
Verschlechterung der derzeitigen Rechtslage angestrebt werde,
sondern sich diese als eine Festschreibung von Mindeststandards
verstehe.
Die Abgeordneten Ulrike Sima, Barbara Prammer (beide S) und Eva
Glawischnig (G) teilten die Bedenken des Ministers. Sima
kritisierte darüber hinaus, dass sich die geplante Richtlinie
lediglich auf Naturschutzgebiete beziehe, wodurch die
Anwendbarkeit in Österreich auf rund 15 % der Fläche beschränkt
bliebe. Auch seien die Schwellenwerte nicht nachvollziehbar. Laut
Prammer dürften künftige Regelungen zu keinen nationalen
Verschlechterungen führen.
Glawischnig meinte, der Richtlinientext sei nur eine
"Umweltsanierungsrichtlinie" mit starker Staatshaftung. Ihrer
Ansicht nach wäre es klüger, das Vorhaben grundsätzlich
abzulehnen und völlig neu zu beginnen, was der Minister mit dem
Argument einer zu langen Verzögerung ablehnte. Ebenso skeptisch
reagierte er auf die Kritik der grünen Abgeordneten, dass die
klassischen Schäden nicht berücksichtigt würden, da dadurch eine
Debatte über die Harmonisierung des Zivilrechts ausgelöst würde.
Der Antrag auf Stellungnahme, der von den Abgeordneten Ulrike
Sima (S) und Eva Glawischnig (G) gemeinsam eingebracht wurde,
fand bei der Abstimmung nicht die Mehrheit, obwohl darin all jene
Kritikpunkte angesprochen werden, auf die auch Bundesminister
Molterer eingegangen war. Abgeordneter Gerhard Fallent (F)
begründete die Ablehnung damit, dass die Stellungnahme des
Bundesministers gezeigt habe, dass man in diesen Fragen ohnehin
einer Meinung sei und es daher keines besonderen Beschlusses
bedürfe. Auch er sprach sich für eine Fortführung der Diskussion
aus und unterstrich die Notwendigkeit der Durchsetzung des
Verursacherprinzips und der Versicherungspflicht.
Ebenso wertete Abgeordneter Georg Schwarzenberger (V) den
Versuch, eine verschuldensunabhängige Umwelthaftung auf
europäischer Ebene einzuführen und Mindeststandards festzusetzen,
als grundsätzlich positiv, auch in Hinblick auf die Erweiterung
der EU. Eine Deckungsvorsorge für Atomkraftwerke zu verlangen,
hieße das Ganze auf die lange Bank zu schieben, meinte er.
Schließlich äußerte er den Wunsch, den Bauern insofern volle
Rechtssicherheit zu geben, wenn diese sich zu einer ordentlichen
landwirtschaftlichen Bewirtschaftung verpflichtet haben und aus
einem nicht beeinflussbaren Grund etwas passiert. In diesen
Fällen sollten die Bauern nicht zur Haftung herangezogen werden.
ÖSTERREICH - DAS UMWELTMUSTERLAND NUMMER EINS?
Anlässlich der Debatte zum 18. Jahresbericht über die Kontrolle
der Anwendung des Gemeinschaftsrechts kam es zu einem
Schlagabtausch zwischen Opposition und Regierung, ob Österreich
bei der Umsetzung von EU-Richtlinien unnötig säumig ist oder
nicht.
Vor allem Abgeordnete Eva Glawischnig (G) übte scharfe Kritik
daran, dass wichtige Richtlinien im Umweltbereich und im
Tierschutz nicht umgesetzt würden. Sie warf der Regierung
"Verschleppung und Aussitzen" vor. Als Beispiele nannte sie die
Massentierhaltung, den Schutz von Vogelarten und die
Ozonrichtlinie. Eine solche Haltung sei dem Ruf Österreichs als
Umweltland abträglich. Große Schuld an fehlenden Maßnahmen gab
die Abgeordnete dabei den Bundesländern. Darin wurde sie von
Abgeordneter Ulrike Sima (S) unterstützt, die abermals die
Forderung eines bundeseinheitlichen Naturschutz-Rahmengesetzes
erhob. Der jetzige Zustand sei eine falsch verstandene
Subsidiarität, so Sima. Dem erteilte Bundesminister Molterer eine
Absage, da es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche
Bedingungen gebe.
Die Abgeordneten Gottfried Feurstein und Georg Schwarzenberger
(beide V) wiesen die Kritik zurück. Schwarzenberger stellte
darüber hinaus fest, dass nach dem Binnenmarktanzeiger, der
jedoch keine offizielle Statistik darstelle, Österreich bereits
97,9 % der Richtlinien umgesetzt habe und der Bericht allgemein
unserem Land ein gutes Zeugnis ausstelle.
Auch Bundesminister Molterer teilte die kritische Sichtweise der
Opposition nicht, zumal laut Jahresbericht der Umsetzungsgrad in
Österreich bei 96,6 % liege. Österreich sei im Umweltbereich kein
einziges Mal verurteilt worden, derzeit gebe es 60
Vertragsverletzungsverfahren, 15 seien bereits wieder eingestellt
worden. Außerdem halte er es für verfehlt, die Frage des
Prozentsatzes der Umsetzung darüber entscheiden zu lassen, ob
Österreich das Umweltmusterland Nummer Eins sei oder nicht.
Österreich sei das Umweltmusterland Nummer Eins, stellte der
Minister kategorisch fest, und habe im Rat auch dementsprechendes
Gewicht.
Es sei jedoch legitim, dass die Mitgliedsstaaten und die EU
unterschiedliche Auffassungen verträten. Vehement stellte er in
Abrede, dass Österreich etwas verschleppen wolle. Vielmehr sei es
notwendig, die Besonderheiten eines Landes auf den Tisch zu
legen, wie etwa bei der Nitratrichtlinie, wo es für Österreich
notwendig sei, dass auch Hangneigungen als Kriterium
berücksichtigt würden. Bei der Umsetzung der Ozonrichtlinie habe
die Kommission ursprünglich keinen Einwand gehabt, jedoch in der
Zwischenzeit einen Meinungswechsel vollzogen. Daher sei die Frage
der Berichtspflichten noch zu klären. Die Vorgaben zur
Massentierhaltung seien in Vorarlberg umgesetzt worden, in den
anderen Bundesländern sei dieser Umsetzungsprozess im Gange.
WIE SCHÜTZEN WIR GENTECHNIKFREIE ZONEN?
Das dritte umweltpolitische Thema betraf eine Strategie für
Europa zu Biowissenschaften und Biotechnologie. Bundesminister
Wilhelm Molterer unterstrich, dass damit nicht nur eine
ökonomische Dimension angesprochen werde. Vielmehr umfasse der
gesamte Komplex eine ökologische und ethische Dimension sowie die
Dimension des Standorts Europa und eine Forschungsdimension. Er
legte Wert auf die Feststellung, dass Biotechnologie nicht
gleichzusetzen sei mit der Gentechnologie. Dass die Kommission
nun den öffentlichen Dialog forciere, beurteilte er als
außerordentlich positiv.
Die Diskussion konzentrierte sich jedoch dann auf das
Forschungsprojekt der EU-Kommission zur Frage der Koexistenz von
landwirtschaftlichen Betrieben, die mit und ohne den Einsatz von
gentechnisch veränderten Organismen arbeiten. Molterer führte
dazu aus, dass man diese Frage nicht auf die biologische
Landwirtschaft einerseits und die konventionelle Landwirtschaft
andererseits einengen dürfe, sondern auch die konventionelle
Landwirtschaft mit und ohne den Einsatz gentechnisch veränderter
Organismen berücksichtigen müsse. Die Studie selbst gebe auf die
zahlreichen Probleme keine ausreichende Antwort, auch so manche
Aktionspläne fänden nicht seine Zustimmung. Bestes Beispiel dafür
seien die Grenzwerte für GVO-freies Saatgut oder das Thema der
Kennzeichnung. Österreich sei äußerst unglücklich mit der
Entwicklung, eine neue Kennzeichnung "may contain" einzuführen.
Dies könne alles heißen und stehe in engem Zusammenhang mit
Haftungsfragen. Da offensichtlich noch eine Reihe von
Klarstellungen notwendig seien, sprach sich der Minister für eine
Verlängerung des Moratoriums aus. Dem stimmten alle zu.
Molterer hält die Versachlichung der Diskussion für äußerst
wichtig und bezeichnete es als einen Fortschritt, dass die EU nun
die Wahlfreiheit vorschreibe. Diese Wahlfreiheit müsse auch in
den WTO-Verhandlungen festgeschrieben werden. Die USA versuchten
in der WTO ihre Interessen durchzusetzen, aber die Europäer
hätten gute Argumente und die USA derzeit Probleme mit der
"Farmers Bill". Er selbst habe zur Gentechnologie nie strikt nein
gesagt, aber auch nicht euphorisch ja. Er wolle nach dem
Vorsichts- und Vorsorgeprinzip an die Sache herangehen, so der
Umweltminister.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) stimmte dem Minister in
seiner vorsichtig-kritischen Beurteilung der Studie zu,
unterstrich jedoch, dass man das Papier nicht unterschätzen
dürfe. Dieses verfolge andere Grundsätze als Österreich. Er
brachte daher einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem die
Bundesregierung unter anderem ersucht wird, sich in der EU für
eine bessere Absicherung GVO-freier Zonen sowie für die
Entwicklung eines Aktionsplans zum Schutz von GVO-freien Gebieten
und biologisch und gentechnikfrei wirtschaftenden Betrieben
einzusetzen. Darüber hinaus wollen die Grünen den Aufbau einer
Infrastruktur für gentechnikfreies Saatgut und für eine
gentechnikfreie Agrarerzeugung und fordern, den in der
österreichischen Saatgut-Gentechnik-Verordnung festgelegten GVO-
Grenzwert von 0,1 % EU-weit anzuwenden.
Der Antrag wurde mit dem Argument abgelehnt, dass es bereits
einen Vier-Parteien-Antrag zur Verlängerung des Moratoriums gebe
(Abgeordneter Schwarzenberger, V). Auch Abgeordneter Fallent (F)
wies darauf hin, dass die Entwicklung Risken und Chancen in sich
berge, und der Minister dezidiert zum Ausdruck gebracht habe,
dass es entsprechende Studien zu einer Koexistenz gebe. Man müsse
sich für die Märkte gentechnikfreier Produkte, für
gentechnikfreie Zonen, für gentechnikfreie Lebensmittel und
niedrige Grenzwerte einsetzen, so Fallent.
Abgeordnete Sima (S) kritisierte, dass sich der Bericht wie eine
Werbung für die Gentechnikindustrie lese, die alles unter dem
Motto Biotechnologie verkaufen wolle. (Fortsetzung)
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