• 16.06.2002, 12:00:00
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  • OTS0024 OTW0024

Wiener Landesgesetzblätter im Mai und Juni=

Wien, (OTS) Ausgegeben am 28. Mai 2002 ist im Landesgesetzblatt
für Wien als 19. Stück die Aufhebung der Verordnung der Wiener
Landesregierung, mit der bestimmte Rechtsträger im
Vollziehungsbereich des Landes sowie Tätigkeitsbereiche von solchen
und des Magistrats von der Anwendung des 2. Abschnittes des Art. 2
des Datenschutzgesetzes ausgenommen werden, verfügt worden.

Als 20. Stück wurde am 28. Mai 2002 die Aufhebung des Paragraph
17 Abs. 4 lit. a der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930,
in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 18/1976 durch den
Verfassungsgerichtshof kundgemacht. Die Aufhebung tritt mit Ablauf
des 28. Februar 2003 in Kraft.

Ausgegeben am 12. Juni 2002 wurde als 22. Stück die Aufhebung
des Paragraph 241 Abs. 1 des Gesetzes betreffend Allgemeine
Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden der
Stadt Wien verwalteten Abgaben, LGBl. für Wien Nr. 21/1962 durch den
Verfassungsgerichtshof kundgemacht.

Als 23. Stück, ausgegeben am 12. Juni 2002, wurde eine
Verordnung betreffend die Höhe der Entschädigung der Mitglieder und
Ersatzmitglieder der Schiedskommission nach dem Wiener
Krankenanstaltengesetz kundgemacht und ist bereits in Kraft getreten.

Als 24. Stück, ausgegeben am 12. Juni 2002, wurde eine
Verordnung betreffend die Haltung von Rindern, Schweinen und Geflügel
kundgemacht und ist bereits in Kraft getreten.

Als 25. Stück, ausgegeben am 12. Juni 2002, wurde eine
Verordnung betreffend die Änderung der Pflicht zur Abfuhr von
Spezifiziertem Risikomaterial und die hiefür zu entrichtenden
Entgelte veröffentlicht.

Bestellung von Wiener Landesgesetzblättern

Landesgesetzblätter und eventuelle "Erläuternde Bemerkungen"
erhält man

o Montag bis Freitag, von 7.30 Uhr bis 15 Uhr, in der
Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, Rathaus, Stiege 7,
Hochparterre, Tür 103.
o Telefon-Bestellung: 4000/81026
o Fax-Bestellung: 4000/99/81026
o e-mail-Bestellung: pro@m53.magwien.gv.at

Wiener Rechtsdatensammlung im Internet:
www.wien.at/recht/landesrecht-wien/index.htm

Um den Zugriff auf die Wiener Rechtsbestände zu erleichtern, hat
die Magistratsdirektion - Verfassungsdienst und
Rechtsmittelangelegenheiten die wichtigsten Rechtsdatensammlungen als
"Wiener Rechtsinformationssystem - WRI" zusammengefasst. Angeboten
werden:

o "Wiener Rechtsvorschriftensammlung - WRS" - Eine
Volltextzusammenstellung der Wiener Rechtsnormen
o "Wiener Landesgesetzblätter online" - Die kundgemachten
Wiener Landesgesetzblätter
o Einsicht in Entwürfe von Wiener Landesgesetzen - nur in der
Zeit der öffentlichen Auflage. In dieser Zeit kann man zu
diesen Gesetzentwürfen auch via e-mail Stellungnahmen abgeben.

www.wien.at/recht/landesrecht-wien/index.htm

(Schluss) red

Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:

http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Diensthabender Redakteur
Tel.: 4000/81 081

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK/OTS

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