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Zinsabsprachen: AK will Akteneinsicht

Wien (AK) - Unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung der EU-Kommission hat die AK selbst einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt und gleichzeitig den VKI damit beauftragt ebenfalls ein solches Ersuchen zu deponieren. Es ist die Aufgabe einer Konsumentenschutzorganisation sich umfassend für die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch die Prüfung möglicher Regressansprüche. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, ist es wichtig, rasch zu einer umfassenden Kenntnis der Sachlage und in der Folge zu einer seriösen rechtlichen Beurteilung zu kommen. Dass beide Organisationen bei der EU Kommission vorstellig gewoden sind, soll die Wichtigkeit dieser Angelegenheit gegenüber den Verantwortlichen in Brüssel unterstreichen.

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AK Wien Presse
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Thomas Angerer

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