• 07.06.2002, 14:02:05
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  • OTS0203 OTW0203

Einigung Verbund-GKB über Kohlelieferung bis Mitte 2004=

WIEN (OTS) - Nach dreijährigen schwierigen Verhandlungen,
ausgelöst durch die Liberalisierung des Strommarktes, konnten sich
GKB-Bergbau und ATP, vormals Draukraft, nun auf den gesetzlichen
Grundlagen des ElWOG bzw. der "Stranded-costs"-Verordnungen des
Wirtschaftsministers über die Neugestaltung des
"Kohlelieferungsvertrages 1977" einigen. Der Anfang Juni von beiden
Vertragspartnern unterzeichnete Vertrag sieht vor, daß die
GKB-Bergbau nur noch bis zum 30. Juni 2004 (und nicht bis Ende 2008)
Braunkohle liefert - dies allerdings zum eingefrorenen Preis aus
1999.****

Mit der Neuregelung ist das größte Gefährdungspotential für das
traditionsreiche weststeirische Bergbauunternehmen vom Tisch; der
GKB-Bergbau drohte mittelfristig durch die ständig anwachsende
Forderung gegenüber der ATP die Überschuldung.

Die nun gegebene Rechtssicherheit wurde von der ca. 240köpfigen
Belegschaft bei einer Betriebsversammlung am Freitag zwar mit
Erleichterung aufgenommen, letztlich war damit für die Mitarbeiter
jedoch auch die vorzeitige Schließung des Braunkohletagbaues zur
Kenntnis zu nehmen. Denn mit der nun getroffenen Vereinbarung wurde
zwangsweise die Beendigung des GKB-Bergbaus im Jahr 2004 fixiert,
wodurch der Region ein bedeutender Arbeitgeber verloren gehen wird.

Seitens der ATP bedauert man die durch die Liberalisierung
eingetretene Entwicklung ebenfalls. Die derzeit ca. 100köpfige
Belegschaft des Kraftwerkstandortes Voitsberg mußte bei einer
Betriebsversammlung am Freitag zur Kenntnis nehmen, daß die
Stromerzeugung spätestens im Jahr 2006 beendet werden wird, wodurch
ebenso vorzeitig Arbeitsplätze verloren gehen werden.

Weiterhin keine Einigung besteht zwischen den Vertragspartnern im
Hinblick auf einen noch ausständigen Betrag von 21,1 Mio € für
Kohlelieferungen zwischen 1.9.2000 und 30.9.2001. Die ATP hat - gemäß
den "Stranded-costs"-Verordnungen - für den gleichen Zeitraum von
allen österreichischen Netzbetreibern Betriebsbeihilfen für
Kohlelieferungen bzw. den Kraftwerksbetrieb Voitsberg zu erhalten und
will daher erst nach Eingang der Betriebsbeihilfen die ausstehenden
Forderungen für die Kohlelieferungen an die GKB-Bergbau bezahlen.
Während also das Bergbauunternehmen diesen Betrag für die anstehenden
Schließungsarbeiten bzw. für Rekultivierungen benötigt, ist die ATP
nicht bereit, für die säumigen Netzbetreiber in Vorlage zu treten.
Der diesbezüglich beim Handelsgericht Wien anhängige Rechtsstreit
konnte daher noch nicht beendet werden.

Im Sinne eines geordneten Bergbau-Rückzuges im Bezirk Voitsberg
ist zu hoffen, daß auch dieser strittige Punkt bald gelöst werden
kann, eben durch Entrichtung der (von den Endverbrauchern an die
Netzbetreiber ja zum Großteil bereits bezahlten)
"Stranded-costs"-Abgabe durch die säumigen Netzbetreiber.

Rückfragehinweis: Mag. Gerald Schulze

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