• 07.06.2002, 11:53:57
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  • OTS0134 OTW0134

Überflutungen beeinträchtigen Trinkwasserversorgungsanlagen

Abteilung Umwelthygiene gibt Maßregeln heraus

St.Pölten (NLK) - Die Überflutungen und Vermurungen in den
Bezirken Baden, Mödling, Wiener Neustadt und Neunkirchen sorgen auch
für eine Beeinträchtigung von Trinkwasserversorgungsanlagen. Die
Abteilung Umwelthygiene beim Amt der NÖ Landesregierung hat alle
Amtsärzte als Lebensmittelaufsichtsorgane und die
Lebensmittelinspektoren zu vorbeugenden Sicherheitsmaßnahmen
aufgerufen.
Die notwendigen Maßnahmen im Einzelnen:
· Die Desinfektionsanlagen der Wasserversorgung sind, soweit sie im
Einflussbereich des Hochwassers liegen, sofort in Betrieb zu nehmen.
Ihre Funktionsfähigkeit ist zu überprüfen.
· Bei Chlorungsanlagen ist die Dosierung so einzustellen, dass im
Wasserleitungsnetz ein Mindestgehalt an freiem Chlor von 0,3 bis 0,5
mg/l Wasser nachzuweisen ist.
· Von allen Wasserversorgungsanlagen, welche vom Hochwasser betroffen
sind, ist nach dem Rückgang ein Trinkwasseruntersuchungsbefund
erforderlich.
· Wasserversorgungsanlagen ohne Möglichkeit einer Desinfektion sind,
sofern sie akut gefährdet erscheinen, zu sperren bzw. durch ein
mindestens dreiminütiges Abkochen vor Gebrauch als Trinkwasser zu
behandeln.

Die betroffenen Gemeinden sind zu informieren.

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung

Pressestelle
Tel.: 02742/9005-12312

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NLK/NLK

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