Zum Inhalt springen

Leitl: Betriebliche Mitarbeitervorsorge bringt Vorteile für alle

Sozialpartner legten Fundament für eine der wichtigsten sozial- und gesellschaftspolitischen Entscheidungen in Österreich - Beschluss im Arbeits- und Sozialausschuss

Wien (PWK391) "Mit dem heutigen Beschluss im parlamentarischen Arbeits- und Sozialausschuss ist die Umsetzung der betrieblichen Mitarbeitervorsorge einen großen Schritt näher gerückt. Mit ihrer Einigung zur Abfertigung Neu haben die Sozialpartner das grundlegende Fundament für einen gesellschaftspolitischen Meilenstein, für eine der wichtigsten sozialpolitischen Entscheidungen in der 2. Republik gelegt." Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, begrüßt, dass die Beschlüsse im Arbeits- und Sozialausschuss praktisch alle wesentlichen Vorschläge der Sozialpartner enthalten.

So wurde etwa eine breite Rechtssicherheit der betrieblichen Mitarbeitervorsorge dadurch erzielt, dass der Beitragssatz von 1,53 Prozent im Gesetz statt in einem - jederzeit kündbaren Generalkollektivvertrag verankert wurde. Die Einhebung dieses Beitrages durch die Gebietskrankenkassen bedeutet wiederum eine leichtere und einfachere Administrierbarkeit für die Unternehmer. Die Kosten der Beitragseinhebung konnten auf 0,3 Prozent reduziert werden und sind nicht vom Arbeitgeber zu tragen. Leitl: "Die betriebliche Mitarbeitervorsorge bringt Vorteile für alle - für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mit der kalkulierbaren Beitragsleistung sind in Zukunft für den Arbeitgeber alle Abfertigungsverpflichtungen erfüllt. Das bedeutet, dass das Unternehmen nicht mehr für die Abfertigungsansprüche haftet. Damit wird etwa auch die Betriebsübergabe erleichtert. Und durch die monatlichen Beitragsleistungen werden in Zukunft existentielle Zahlungsschwierigkeiten infolge von gehäuften Abfertigungszahlungen ebenso vermieden wie Doppel- und Mehrfachabfertigungen. Das ergibt Mobilität ohne Abfertigungsspekulation."

Wesentlich für die Wirtschafts ist weiters, dass es - so eine klare Absichtserklärung der Bundesregierung - ab 1. 1. 2003 auch eine Zukunftsvorsorge für Selbständige zu gleichen Bedingungen wie bei den Arbeitnehmern geben wird. Leitl: "Damit wird erstmals auch den Unternehmern ermöglicht, zu gleichen steuerlichen Bedingungen wie Arbeitnehmer eine zusätzliche Pensionsvorsorge zu erwerben." Eine konsensuale Lösung konnte auch bei der steuerfreien Auflösung von Rückstellungen erzielt werden. Unabhängig davon, ob ein Übertritt in das neue System stattfindet, kann die bestehende Abfertigungsrückstellung steuerfrei auf das Eigenkapitalkonto oder eine als versteuert geltende Rücklage übertragen werden. Bei der Auszahlung von Abfertigungen oder der Übertragung an eine Vorsorgekasse erfolgt dann später keine Gegenverrechnung, der gesamte Betrag der angefallenen Abfertigungsverpflichtungen ist dann auf fünf Jahre verteilt steuerlich absetzbar.

Nach dem Beschluss der betrieblichen Zukunftsvorsorge im Plenum des Nationalrates nächste Woche will Leitl vor allem auf eine sorgfältige und präzise Umsetzung des Gesetzes achten: "Die Wirtschaftskammern selbst werden ihre Mitglieder mit einer umfassenden Informationsoffensive und tatkräftiger Beratung begleiten."(RH)

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Rupert Haberson
Tel.: 01/50105/4362

Wirtschaftskammer Österreich

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PWK/PWK