- 28.05.2002, 12:28:19
- /
- OTS0152 OTW0152
Pirklhuber: Gentech-freies Saatgut in bäuerlicher Hand gefährdet
Sortenschutzgesetz 2001 zwingt Bauern in Abhängigkeitsverhältnis von den Saatgut-Multis
Wien (OTS)"Der vorliegende Regierungsentwurf zur Novellierung des
Sortenschutzgesetzes ist ein Kniefall vor den großen Saatgut-Mulits,
und macht die Bauern zu Bittstellern, um das eigene Saatgut wieder
aussäen zu dürfen. Dies ist ein unglaublicher Anschlag auf das
bäuerliche Kulturerbe, sind doch die Bäuerinnen und Bauern seit
Jahrtausenden die eigentlichen Vermehrer und pfleglichen Nutzer von
Saatgut", kritisiert der Landwirtschaftsspecher der Grünen, Wolfgang
Pirklhuber, anläßlich des heutigen Endes der Begutachtungsfrist.
Dieser Entwurf zwingt die Bauern dazu, das Einverständnis des
jeweiligen Saatgutkonzerns für die weitere Verwendung von Saatgut als
Nachbau am eigenen Betrieb einzuholen. "Sollte dieses Gesetz
Wirklichkeit werden, dann sind die bäuerlichen Betriebe auf Gedeih
und Verderb dem Wohlwollen der Saatgut-Multis und ausgeliefert",
kritisiert Pirklhuber. Die Nachbau-Vereinbarungen werden de facto
Lizenzabgaben für die Verwendung von Saatgut sein. Damit setzt sich
jener Trend, der in Richtung Patentierung und Monetarisierung von
Naturgrundlagen und bäuerlichen Betriebsmitteln (wichtige
Nutzpflanzen-Sorten, natürliche Gen-Pools) abzielt, fort, so
Pirklhuber. Der Landwirtschaftssprecher der Grünen kündigt daher
massiven Widerstand gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf, dessen
Begutachtungsfrist mit 17. April endet an.
"Zudem wird damit der Saatgut-Lobby ein Druckmittel in die Hand
gegeben, um gentechnisch-veränderte Sorten am Markt durchzudrücken.
Je nach Höhe der Lizenzabgaben für gentech-freien Saatgut-Nachbau
läßt sich dessen Rentabilität steuern", kritisiert Pirklhuber. Der
Abgeordnete fordert daher von Molterer eine völlige Überarbeitung des
Entwurfs und die Sicherstellung von gentechnikfreiem Saatgut und
gentechfreier Futtermittel für die österreichische Landwirtschaft.
Bereits im Juni 2000 wurde im Rahmen des Agrarrechtsänderungsgesetzes
das Saatgutgesetz novelliert. Dabei wurde das "Landwirteprivileg" aus
dem Gesetz gestrichen. Dieses regelte bisher die lizenzfreie
Vermehrung von Saatgut auf einem bäuerlichen Betrieb bzw. die
Weitergabe von "Nachbau-Saatgut" an weitere bäuerliche Betriebe.
Anträge der Grünen auf eine zeitgemäße Interpretation des
Landwirteprivileges, insbesondere auf die Notwendigkeit des freien
Austausches von Saatgut innerhalb von regionalen
Betriebsgemeinschaften, wurden abgelehnt, erinnert Pirklhuber.
Rückfragehinweis: Pressebüro der Grünen im Parlament
Tel.: (++43-1) 40110-6707
http://www.gruene.at
mailto:presse@gruene.at
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | FMB/FMB






