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STEIBL: FAMILIENHOSPIZKARENZ IST QUANTENSPRUNG IN DER EUROPÄISCHEN SOZIALPOLITIK

Wien, 23. Mai 2002 (ÖVP-PK) Mit der in Belgien beschlossenen Euthanasie-Regelung droht ein ethischer Dammbruch, den wir aufhalten müssen. Ein würdevolles Aus-der-Welt-Scheiden ist ein Grundrecht jedes Menschenlebens, das es zu respektieren und zu achten gilt. Zur Kultur des Lebens muss auch eine Kultur des Sterbens zählen, daher lehnt die ÖVP eine aktive Sterbehilfe vehement ab. Das sagte heute, Donnerstag, ÖVP-Familiensprecherin Abg. Ridi Steibl anlässlich der Debatte zur Familienhospizkarenz im Nationalrat. ****

"Die Regierung möchte ihre Solidarität mit schwerkranken und sterbenden Menschen bewusst nicht durch die Legalisierung von Euthanasie zum Ausdruck bringen: Menschen sollen an der Hand ihrer Angehörigen aus dieser Welt scheiden können und nicht durch die Hand von Menschen. Wir stärken die Solidarität zwischen den Generationen, zwischen gesunden und schwerkranken Menschen, indem wir das Recht auf Familie und Gemeinschaft auch am Ende eines Menschenlebens Wirklichkeit werden lassen", betonte Steibl.

Eine Umfrage der Österreichischen Ärztekammer belegt, dass die österreichische Bevölkerung ein Modell nach dem Vorbild Niederlande oder Belgien ablehnt: 33 Prozent sprechen sich entschieden gegen jede Form aktiver Sterbehilfe aus, 31 Prozent sind unentschlossen und sagen, es komme auf den Fall, die Umstände und die Rahmenbedingungen an. Steibl verwies auch auf eine Befragung des steirischen Seniorenbundes, die eindeutig ergab, dass mit einem Modell der humanen Sterbebegleitung der Wunsch nach Sterbehilfe deutlich zurückgedrängt werden kann: Zwei Drittel der Befragten gaben an, dass die Möglichkeit einer Karenz zur Pflege naher Angehöriger den Ruf nach Euthanasie sehr weitgehend verdrängen könne und 85 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher möchten zu Hause, in vertrauter Umgebung und im Kreis der Familie sterben.

Steibl weiter: "Mit der heutigen Beschlussfassung zur Familienhospizkarenz setzen wir einen Quantensprung in der europäischen Sozialpolitik. Wir sagen Ja zur humanen Sterbebegleitung und schaffen die nötigen Rahmenbedingungen. Wir sagen Nein zu jeder Form von Sterbehilfe und erteilen Modellen wie in den Niederlande oder Belgien eine klare Absage."

Ein großer Wurf sei auch hinsichtlich des "Angehörigenbegriffes" gelungen, der neben den Ehegatten, Verwandten der geraden Linie, Adoptiv- und Pflegekindern auch Lebensgefährten und Geschwister umfasst, ebenso Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Mit Einbeziehung dieser Personengruppen käme man den Bedürfnissen der Familien und der Gesellschaft nach und würde Regelungen schaffen, die sich an der Realität und an der Praxis orientieren. Für besondere Härtefälle, in denen die existenzielle Absicherung der betreuenden Personen und deren Familien durch den Verdienstentgang während der Pflegezeit gefährdet scheint, gebe es in einem ersten Schritt Leistungen aus dem Familienhärteausgleichsfonds, so Steibl abschließend.
(Schluss)

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