- 22.04.2002, 14:42:05
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GPA-Frauen: Chancengleicheit im neuen Sparkassen-Kollektivvertrag verankert
Maßnahmen zur Förderung und beruflichen Entwicklung von Frauen vereinbart
Wien (GPA). Die GPA-Frauen freuen sich, dass es im neuen
Sparkassenkollektivvertrages gelungen ist, erstmals explizit das
Prinzip der Chancengleichheit zu verankern. Damit sei signalgebende
Wirkung auch für andere Branchen gegeben und ein entscheidender
Schritt zur umfassenden Gleichstellung von Frauen erreicht. Die
Frauenbeauftragte des Bundesausschusses Sparkassen und neue Wiener
GPA-Frauenvorsitzende, Ilse Fetik, sieht im Abschluss vor allem einen
klaren Handlungsauftrag an die Dienstgeberseite: "Gleiche Chancen und
gleiche berufliche Rahmenbedingungen lassen sich nun nicht mehr auf
unverbindliche Zielvorgaben reduzieren, sondern sind als
verpflichtende Basis festgeschrieben. Die GPA-Frauen werden deren
Umsetzung nun umgehend und mit Nachdruck einfordern."++++
Konkret legen sich im neuen Sparkassen-Abschluss beide
Vertragspartner auf das Ziel fest, über das gesetzliche Maß hinaus
eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten.
Gleichzeitig ist die Verpflichtung vorgesehen, aktiv zur Sicherung
der Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern im
Betrieb beizutragen. Dafür sollen insbesondere Frauenförderprogramme
und Maßnahmen zur beruflichen Entwicklung von Frauen in den
Sparkassen unterstützt werden.
Weitere, insbesondere für Frauen maßgebliche neue Inhalte sind
auch etwa im Hinblick auf die Gestaltung des Bildungsbereiches
gegeben. Für neue Bildungsinhalte wurde dabei eine Evaluierungsphase
vereinbart, in deren Rahmen insbesondere frauenspezifische
Auswirkungen erhoben werden sollen, etwa unterschiedliche
Zugangsmöglichkeiten zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Probleme in
Verbindung mit Bildungsorten oder die Auswirkungen von Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen auf die vorhandene Einkommensschere zwischen
Frauen und Männern. Beschlossen wurden außerdem Maßnahmen zum
Ausgleich so genannter Minderperformance-Probleme bei
Betriebspensionen im Rahmen von Pensionskassen, inklusive einer
Regelung zum Ausgleich von Härtefällen. Im Rahmen einer Evaluierung
wird dabei besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen für Frauen
gelegt, die bedingt durch geringere Zeiten der Berufstätigkeit und
niedere Durchschnittseinkommen von vergleichsweise schlechteren
Erträgen besonders betroffen sind.
Ein wichtiges Handlungsfeld sieht
Bundesausschuss-Frauenbeauftragte Fetik zukünftig vor allem bei der
Gestaltung der Teilzeitproblematik. Recht auf Teilzeit,
Gleichbehandlung von Teilzeit- und VollzeitmitarbeiterInnen bei der
Bemessungsgrundlage für KV-Pensionskassenbeiträge sowie bei der
Einstufung in das Gehaltsschema seien dabei wichtige
Verhandlungsthemen. Zwar würden die Arbeitgeber hier Anerkennung für
die Argumente von Gewerkschaftsseite zeigen, lassen aber
diesbezüglich noch Abschlussbereitschaft vermissen.
ÖGB, 22. April 2002
Nr. 361
Bei der "Abfertigung Neu" sollen Zeiten für Kinderbetreuung auch
zukünftig nicht angerechnet werden. Deswegen haben die ÖGB-Frauen zur
Protestaktion aufgerufen. Unter www.oegb.at/frauen können Sie unsere
Aktion unterstützen. Machen Sie mit!
Rückfragehinweis: GPA
Sandra Frauenberger
Telefon: (01) 313 93-333
Mobil: 0676/817 111 333
Email: sandra.frauenberger@gpa.at
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