- 03.04.2002, 14:38:51
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Hagenhofer: Bundesregierung ist säumig bei der Aufhebung des Nachtarbeitsverbots für Frauen
Die Neugestaltung der Nachtarbeit ist überfällig
Wien (SK) Bereits im Juli 2002 muss sich Österreich vom
Nachtarbeitsverbot für Frauen verabschiedet haben. Dies ist die
allerletzte Frist für die Anpassung an die Arbeitszeitrichtlinie der
EU. Eine Umsetzung dieser Richtlinie ist in Österreich allerdings
noch nicht in Sicht. "Es ist höchste Zeit, über eine Neuregelung
nachzudenken. Uns bleibt nicht mehr viel Zeit, eine sinnvolle
Neuregelung der Nachtarbeit zu erarbeiten", mahnt SPÖ-Abgeordnete
Marianne Hagenhofer. ****
Eine bis 2001 befristete Ausnahmeregelung erlaubte die
Aufrechterhaltung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen in Österreich.
Prinzipiell ist das Verbot aber laut EU-Recht gleichheitswidrig.
Nachtarbeit für Frauen in Österreich beruht derzeit auf
Ausnahmeregelungen und kollektivvertraglichen Bestimmungen einzelner
Branchen.
"Die Regelungen zur Nachtarbeitszeit müssen neu gestaltet werden. Es
ist wichtig und notwendig, nicht nur die Arbeitszeitrichtlinie der EU
umzusetzen: Diese Neuregelung ist eine Chance, die Rechte von
NachtarbeitnehmerInnen zu verbessern - und diese Chance muss
wahrgenommen werden! Die Bundesregierung darf sich nicht von der
Wirtschaft unter Druck setzen lassen; der Fall des
Nachtarbeitsverbotes für Frauen darf nicht bloß eine Möglichkeit zur
besseren Ausschöpfung humaner Ressourcen sein", warnt Hagenhofer.
Besonders wichtig sind begleitende Schutzbestimmungen für
NachtarbeitnehmerInnen
Nachtarbeit bedeutet für die ArbeitnehmerInnen besondere
gesundheitliche und soziale Belastungen: Internationalen
wissenschaftlichen Studien zufolge sind NachtarbeiterInnen einem
erhöhten Risiko von Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Problemen sowie
Magen-Darm-Erkrankungen ausgesetzt, bei Frauen wurde außerdem eine
erhöhte Brustkrebsrate festgestellt. Das gesellschaftliche Leben
sowie das Familienleben werden durch die Nachtarbeit stark
beeinträchtigt. Partnerschaft und Kinder leiden unter dem Verlust
gemeinsamer Freizeitphasen.
Es muss begleitende Maßnahmen geben, die den Schutz jener Frauen und
Männer, die in der Nacht arbeiten, garantieren. Folgende Punkte will
Hagenhofer daher verwirklicht sehen:
* Im Falle von notwendigen Betreuungspflichten eines Kindes unter 12
Jahren bzw. pflegebedürftiger Angehöriger muss der/die Betroffene
einen gesetzlichen Anspruch auf (Rück-)versetzung auf einen
Tagesarbeitsplatz haben.
* Der Zugang zu allen betrieblichen Informationen und Weiterbildung
muss auch für NachtarbeitnehmerInnen uneingeschränkt möglich sein.
* Der Arbeitgeber muss soziale Einrichtungen (z.B.
Transportmöglichkeiten, Verpflegung) zur Verfügung stellen.
* Die physischen, psychischen und sozialen Belastungen durch
Nachtarbeit müssen mit besonderen Zeitguthaben ausgeglichen werden.
(Schluss) mp
Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ
Tel.: (++43-1) 53427-275
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