- 03.04.2002, 14:14:09
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BIOMEDIZIN-KONVENTION: PETITIONSAUSSCHUSS LÄDT EXPERTEN ZU HEARING Ausschuss will Zusammenarbeit mit Volksanwaltschaft intensivieren=
Wien (PK) - In seiner nächsten Sitzung wird sich der
Petitionsausschuss des Nationalrates im Rahmen eines
Expertenhearings mit der Biomedizin-Konvention des Europarates
befassen. Darauf einigten sich heute die Abgeordneten aller
Fraktionen. Eingeladen zur Sitzung werden ein Vertreter der
Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, ein
Vertreter des Bundeskanzleramtes, ein Vertreter des
Sozialministeriums, ein Vertreter des Justizministeriums, die
Universitätsprofessoren Christian Kopetzki, Ulrich Körtner und
Holger Baumgartner als Vertreter der Bio-Ethik-Kommission sowie
vier von den einzelnen Fraktionen zu nominierende Experten. Als
Termin für das Hearing ist Mitte Mai in Aussicht genommen.
Grundlage für das Hearing bildet eine Petition der
Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR),
die sich gegen die Biomedizin-Konvention des Europarates richtet.
Diese Konvention regelt erstmals Mindeststandards zum Schutz der
Menschenrechte und Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung
von Biologie und Medizin. Nach Ansicht der UnterzeichnerInnen
sind darin allerdings Bestimmungen enthalten, durch die
"einwilligungsunfähige" Personen diskriminiert werden. So dürfe
"in Ausnahmefällen" an Kleinkindern, geistig und psychisch
behinderten Menschen, an altersdementen Menschen und an Koma-
Patienten Forschung betrieben werden, auch wenn diese Forschung
diesen Personen keinen Nutzen bringt bzw. sogar Risken birgt.
Weiters plant der Petitionsausschuss, noch vor dem Sommer eine
gemeinsame Aussprache mit den drei VolksanwältInnen über
Möglichkeiten der verstärkten Zusammenarbeit zwischen dem
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen und der
Volksanwaltschaft abzuhalten. Ausschussvorsitzende Gisela Wurm
(S) wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sowohl die
Volksanwaltschaft als auch der Petitionsausschuss die Aufgabe
haben, zwischen den BürgerInnen und der Politik zu vermitteln.
Auch dieser Beschluss fiel einstimmig.
In vielen Fällen unterschiedliche Auffassungen gab es zwischen
den Abgeordneten der Koalitionsparteien auf der einen Seite und
den Vertretern der Oppositionsparteien auf der anderen Seite
hingegen bezüglich der weiteren Behandlung der Bürgerinitiativen
und Petitionen, die dem Ausschuss zur Beratung vorlagen. So
wurden sämtliche Petitionen, die die Schließung von Postämtern
betreffen, auf Antrag von FPÖ-Abgeordnetem Hermann Reindl mit FP-
VP-Mehrheit vertagt. SPÖ und Grüne hatten zuvor dafür plädiert,
Stellungnahmen der Post, des Gemeindebundes und der
Verbindungsstelle der Bundesländer zu den Petitionen einzuholen,
da, wie Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (S) erläuterte, in
den bereits eingelangten Stellungnahmen des Verkehrsministeriums
auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, die Schließung von
Postämtern mit den Gemeinden und den Bundesländern abzustimmen.
Die Post solle zudem erläutern, was sie dazu bewogen habe, gerade
die betreffenden Postämter zu schließen, forderte Abgeordneter
Wolfgang Pirklhuber (G).
Die Koalition begründete die Vertagung damit, dass die
Stellungnahmen des Verkehrsministeriums zu den Petitionen erst
kurz vor Sitzungsbeginn eingelangt seien. Abgeordnete Astrid
Stadler (V) verwies zudem auf die von der Post eingerichtete
Kontrollkommission. Ihr Fraktionskollege Johann Kurzbauer gab zu
bedenken, dass beispielsweise im ebenfalls von der Schließung
betroffenen Postamt Ollersbach im Durchschnitt 2,4 Briefe pro Tag
aufgegeben worden seien.
Gegen den Willen der Opposition wurde auch von der weiteren
Behandlung einer Bürgerinitiative Abstand genommen, die auf die
Abhaltung sofortiger Neuwahlen abzielt. SPÖ und Grüne hatten sich
für die Einholung von Stellungnahmen des Bundeskanzleramtes, des
Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes und des
Justizministeriums ausgesprochen. Die UnterzeichnerInnen hätten
ein Anrecht darauf, dass die zuständigen Stellen zu ihren doch
massiven Bedenken Stellung nehmen, meinte dazu etwa Abgeordneter
Wolfgang Pirklhuber (G). In der Bürgerinitiative wird der
Koalition u.a. vorgeworfen, schwer wiegende Eingriffe in das
soziale und demokratische System Österreichs vorgenommen und die
Präambel zum Regierungsübereinkommen in mehreren Punkten
gebrochen zu haben.
Abgeordnete Maria Theresia Fekter (V) wertete den Vorwurf der
Bürgerinitiative, in Österreich zeigten sich immer mehr Merkmale
einer Willkürherrschaft, als "eine ungeheuerliche Unterstellung".
"Wir haben eine funktionierende Demokratie in Österreich",
bekräftigte sie. Abgeordneter Gerhard Kurzmann (F) unterstrich,
die Bundesregierung solle weiterarbeiten und ihre Vorhaben zu
Ende bringen. Abgeordneter Alois Pumberger (F) wies darauf hin,
dass immerhin zwei Drittel der Österreicher keine Neuwahlen
wollten.
Erneut vertagt wurde ein Petition, die sich gegen eine
Ausgliederung der Bundessozialämter richtet. Zu dieser Frage hat
das Sozialministerium bereits vor längerer Zeit eine
Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Ergebnisse nach Ansicht der
beiden Koalitionsparteien abgewartet werden sollen. Abgeordneter
Alois Pumberger (F) zeigte sich allerdings zuversichtlich, dass
die Bundessozialämter entgegen den bestehenden Befürchtungen
nicht in Gefahr seien. Eine Schließung der Ämter wäre ein
falsches Signal an die Behinderten in Österreich, betonte er,
diese hätten eine wichtige Funktion bei der Integration von
Behinderten in den Arbeitsmarkt. Grüne und SPÖ konnten sich mit
ihrer Forderung, die Petition dem Sozialausschuss zuzuweisen,
nicht durchsetzen.
Scharfe Kritik an der Präsidentenkonferenz der
Landwirtschafskammern, dem Familienbund und dem Familienverband
übte Ausschussvorsitzende Gisela Wurm im Zusammenhang mit einer
Petition, in der sich die UnterzeichnerInnen gegen längere
Ladenöffnungszeiten und gegen Ladenöffnungen am Sonntag
aussprechen. Trotz insgesamt bereits acht Urgenzen hätten diese
Stellen immer noch keine Stellungnahme zur Petition abgegeben,
klagte Wurm. Dies sei eine Unhöflichkeit dem Ausschuss gegenüber.
Erfreut zeigte sich Wurm hingegen darüber, dass das Polizei-
Wachzimmer Reichenau in Innsbruck und das Wachzimmer am
Innsbrucker Hauptbahnhof entgegen früheren Befürchtungen nach
Auskunft aus dem Innenministerium doch nicht geschlossen werden.
Es sei aber auch notwendig, dass das Wachzimmer am Hauptbahnhof
in der gleichen personellen Besetzung bestehen bleibe, betonte
sie.
Die gesamten Beschlüsse des Petitionsausschusses finden Sie in
der Aussendung der Parlamentskorrespondenz auf der Homepage des
Parlaments (http://www.parlament.gv.at). (Schluss)
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
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