• 19.03.2002, 10:42:57
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  • OTS0063 OTW0063

Rechtsanwälte für kompetente Vertretung von Opfern vor Gericht

Wien (OTS) - "Die österreichischen Rechtsanwälte stehen den
Änderungen des Strafprozessreformgesetzes bezüglich des Opferschutzes
im Großen und Ganzen sehr positiv gegenüber", so Dr. Klaus Hoffmann,
Präsident des ÖRAK.

"Endlich wird die langjährige Forderung der Rechtsanwälte nach
mehr Opferschutz in die Tat umgesetzt. Bedenklich ist jedoch, dass in
der Reform auf eine Regelung bezüglich einer kompetenten rechtlichen
Vertretung der Opfer verzichtet wird."

Was im Zivilprozess selbstverständlich ist sollte bei
Strafprozessen Recht sein: Es muss endlich eine Gleichstellung
zwischen Opfer und Täter hinsichtlich der Vertretung vor Gericht
durch Anwälte geben.

Auch für den Laien unverständlich, dem Beschuldigten einer
Straftat wird zur Abwehr seines Strafanspruches immer ein
Rechtsanwalt zur Seite gestellt - z.B. über Verfahrenshilfe, wenn er
finanziell nicht in der Lage ist sich einen eigenen Anwalt zu
leisten. Dem Opfer hingegen steht zur Durchsetzung seiner Ansprüche
kein Anwalt zur Verfügung. Die Folge, selbst wenn sich Opfer im
Strafprozess mit ihren Ansprüchen anhängen ist der Erfolg meist mäßig
und das Opfer muss nach Abschluss des Strafprozesses einen meist
zeitaufwendigen Zivilprozess anstreben, um zu seinem Recht zu kommen.
Die Lösung: Eine kompetente Vertretung durch einen erfahrenen
Rechtsanwalt, der bereits im Strafprozess die Forderungen des Opfers
geltend machen kann. Hoffmann: "Eine Vertretung des Opfers durch
Vereine vor Gericht birgt die Gefahr eines Nachteils für den
Betroffenen, denn hochkomplizierte zivilrechtliche Entscheidungen
sowie eine kompetente und dem Verteidiger gleichwertige Vertretung
vor Gericht erfordern Erfahrung und Kompetenz. Wir fordern daher,
dass im Strafprozess auf Seiten des Geschädigten ein Rechtsanwalt
einzuschreiten hat!"

Weiterer Vorteil gegenüber Verbänden und Einrichtungen: Die
Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes. Er handelt immer im
ausschließlichen Interesse seines Mandanten. Er ist keiner
Organisation und keinen Außeninteressen verpflichtet und handelt
politisch unabhängig. Er interessiert sich lediglich für die
bestmögliche Lösung für seinen Klienten.

Die österreichischen Rechtsanwälte sind gerne bereit für Opfer von
Straftaten, analog der ZPO im Strafprozess Verfahrenshilfe zu
leisten. Hoffman: "Dies ist uns seit Jahren ein Anliegen, um endlich
eine dem Angeklagten gleichwertige Vertretung des Opfers vor Gericht
zu erreichen."

Wie wichtig das Thema Opferschutz ist, zeigt auch der
"Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union" vom 15. März 2001,
der von den Mitgliedsstaaten bis 2004 (ein Artikel bis 2006)
verpflichtend umgesetzt werden muss. Ziel ist es hierbei für das
Opfer einen Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts zu schaffen,
der auf einem gemeinsamen Mindeststandard in der Europäischen Union
basiert und auf die Bedürfnisse von Opfern gebührend Rücksicht nimmt.

Rückfragehinweis:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Rotenturmstraße 13
A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75
Fax: DW 13
mailto:rechtsanwaelte@oerak.or.at
Homepage: http://www.oerak.or.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF/NEF/OTS

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