• 08.03.2002, 09:53:08
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Verzetnitsch zum Frauentag: Absicherung atypisch Beschäftigter

ÖGB fordert Neuregelung der Nachtarbeit - 1.000 Euro Mindestlohn ist ÖGB-Forderung

Wien (ÖGB). "Der Internationale Frauentag ist als Protesttag gegen
die unzumutbaren Arbeitsbedingungen der Frauen entstanden. Auch heute
noch gibt es alte Hürden und neue Herausforderungen auf dem Weg zur
Chancengleichheit", erklärte ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch
anlässlich des Internationalen Frauentags. Als dringend nötig
bezeichnete Verzetnitsch entsprechende Rahmenbedingungen für die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die geschlechtsneutrale Regelung
der Nachtarbeit und eine Verbesserung der Absicherung der atypisch
Beschäftigten.++++

"Einen Mindestlohn von 1.000 Euro für alle - egal ob Mann oder Frau -
fordern der ÖGB und die Gewerkschaften, anders als manche
PolitikerInnen der Regierungsparteien, die diese Forderungen erst
anlässlich des Frauentages 'entdeckt' haben, schon lange. Für die
Umsetzung brauchen wir in den Kollektivvertragsverhandlungen aber die
Zustimmung der Arbeitgeberseite - und die gibt es nicht in allen
Bereichen", sagte Verzetnitsch zum Thema Mindestlohn. Als Erfolg
verwies der ÖGB-Präsident auf den Zeitarbeiter-KV, der seit Anfang
März in Kraft ist und für alle ZeitarbeiterInnen, auch für
ungelernte, eine Entlohnung von mehr als 1.000 Euro vorsieht.

"Die niedrigen Durchschnittseinkommen der Frauen ergeben sich auch
daraus, dass viele kein unbefristetes Vollzeit-Dienstverhältnis
haben, sondern atypisch beschäftigt sind", so Verzetnitsch weiter.
Nötig seien deshalb zum einen bessere Rahmenbedingungen zur
Vereinbarkeit von Beruf und Familie, damit Frauen nicht länger in die
Rolle der Zuverdienerin gedrängt würden. "Hier hat die Regierung
massiven Handlungsbedarf, die Vorstöße des Arbeitsministers gehen
freilich in die Gegenrichtung", erinnert Verzetnitsch an die
Vorschläge Minister Bartensteins nach einer Anhebung der täglichen
Höchstarbeitszeit und einer weiteren Ausweitung der
Ladenöffnungszeiten.

Zudem müssten auch die atypisch Beschäftigen selbst besser
abgesichert werden.
"Die Zahl der Neuen Selbständigen und der Freien DienstnehmerInnen
steigt rasant an, gerade auch unter den Frauen. Für die solcherart
Beschäftigten gilt das Arbeitsrecht nicht, sie erhalten weder
Weihnachts- und Urlaubsgeld, noch Krankengeld. Auch
arbeitslosenversichert sind sie nicht. Wir fordern den vollen
Einbezug dieser Gruppe in das Arbeitsrecht und den
sozialversicherungsrechtlichen Schutz", betont Verzetnitsch. Der ÖGB
bietet diesen Beschäftigten - auch Nicht-Mitgliedern - kostenlos
Beratung in Fragen des Sozial-, Steuer- und Vertragsrechts an.

Unerledigt, aber dringend nötig sei die geschlechtsneutrale
Neuregelung der Nachtarbeit, so der ÖGB-Präsident weiter. Das
Frauennachtarbeitsverbot ist nach EU-Recht gleichheitswidrig. Beim
EU-Beitritt 1995 wurde Österreich bis Ende 2001 eine befristete
Ausnahmeregelung zugestanden. "Schon damals war aber klar, dass nach
Ablauf der Frist eine Anpassung an das EU-Recht nötig ist. Nun ist
die Frist vorbei, eine Neuregelung gibt es aber nicht", kritisiert
Verzetnitsch. Die Konsequenz: Frauen können nun seit 1. Jänner 2002
in der Nacht arbeiten, ohne dass es eine geschlechtsneutrale
Neuregelung der Nachtarbeit und damit ausreichende Schutzbestimmungen
- für beide Geschlechter - gibt. "Die Regierung hat hier massiven
Handlungsbedarf. Wir sind jederzeit gesprächsbereit und bieten gerne
unsere Lösungsvorschläge an", erklärte der ÖGB-Präsident
abschließend.

ÖGB, 8. März 2002
Nr. 199

Der ÖGB unterstützt das Volksbegehren "Sozialstaat Österreich" vom 3.
bis 10. April 2002. Machen Sie mit! Jede Stimme zählt.

Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Annemarie Kramser
Tel. (++43-1) 534 44/222 DW
Fax.: (++43-1) 533 52 93

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