- 08.03.2002, 09:03:04
- /
- OTS0024 OTW0024
Verpflichtender Schülerbesuch einer sexistischen Ausstellung mit pornografischem Charakter
Keith Haring- Ausstellung in Linz-Urfahr wird vom Land Oberösterreich und der Raiffeisen Landesbank gesponsert
Wien (OTS) - Auch minderjährige Pflichtschüler werden seit Jänner
d.J. zu einem Besuch einer Ausstellung der Neuen Galerie der Stadt
Linz verpflichtet.****
Diese Ausstellung zeigt Darstellungen homosexueller sodomistischer
und blasphemischer Handlungen. Nach dem Vorbringen besorgter Bürgern
gegenüber Volksanwalt Mag. Ewald Stadler sollten die Minderjährigen
vor diesen Bilder stehend ihre persönlichen Eindrücke und
Empfindungen laut für die umstehende Kindergruppe hörbar wiedergeben
müssen. Die Eintrittsgelder von 2.- bis 10.- Euro pro Schüler je
nach Besuch auch des Animationsfilm- Workshop oder des "Moving
bodies" - Workshops refundiere das Land Oberösterreich, "Amt für
Kinder Kultur". Der Landesschulrat bezeichne in einem Erlass diese
Ausstellung ausdrücklich als "besonders wertvoll" und für
"Pflichtschüler sehr wichtig" und empfehle sogar den
Ausstellungsbesuch für Hauptschüler.
Volksanwalt Mag. Ewald Stadler prüft folgende Umstände:
- Hat der Landesschulrat von Oberösterreich dem Besuch dieser
Ausstellung angeordnet oder zumindest gebilligt;
- werden minderjährige Pflichtschüler dazu verpflichtet im Rahmen des
Unterrichtes diese Ausstellung zu besuchen und ihre Empfindungen
vernehmbar zu äußern;
- bewirbt das Land Oberösterreich, "Amt für Kinder Kultur" diese
Ausstellung und refundiert das Land Oberösterreich die
Eintrittskosten.
Volksanwalt Mag. Ewald Stadler ortet einen massiven Missstand in
der Oberösterreichischen Schulverwaltung! "Das Entsetzten von Eltern
und Christen wäre nur allzu verständlich", äußert Volksanwalt Mag.
Ewald Stadler sein Unverständnis über die Förderung einer Keith
Harings-Ausstellung durch die Schulverwaltung.
Rückfragehinweis: Volksanwaltschaft
Volksanwalt Mag. Ewald Stadler
Singerstraße 17
1015 Wien
Tel.: (01) 515 05/121
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VOA/VOA






