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Beurlaubungsregelung an den Universitäten ist eine Katastrophe für Studierende!

Die ÖH an der Universität Wien kritisiert die ab September in Kraft getretene Beurlaubungsregelung nach § 38a UniStG aufs schärfste und fordert eine Neuregelung. Krankheit und Unfall stellen keinen Beurlaubungsgrund dar.

Wien (OTS) - Die vom Ministerium verabschiedete
Beurlaubungsregelung reiht sich nahtlos in die inkompetente Bildungspolitik des Ministeriums ein, so der Tenor der ÖH an der Universität Wien. "Zu uns kommen immer wieder Studierende, die aufgrund einer Krankheit an ihrem Studienfortgang gehindert sind. Trotzdem müssen sie Studiengebühren zahlen, da Krankheit per Gesetz keinen Beurlaubungsgrund darstellt.", so Iris Hoheneder, eine der drei Vorsitzenden der ÖH Uni Wien.

Nach dem Gesetz ist eine Beurlaubung = Befreiung von den Studiengebühren nur aus folgenden Gründen möglich: Ableistung von Zivil- oder Präsenzdienst, Schwangerschaft und Betreuung eigener Kinder. Neben dieser unsozialen Nichtberücksichtigung kranker und verunfallter Menschen ist auch die Antragsfrist von lediglich zwei Wochen ab Vorlesungsbeginn eine Farce.

Ein Beispiel: Studentin Claudia P. hat zwei Kinder, von denen eines im April schwer erkrankt. Da das Semester aber am 1. März begonnen hat, kann sie sich nun nicht mehr beurlauben lassen. Sie nimmt keine Leistungen der Universität in Anspruch, muss aber trotzdem Studiengebühren zahlen.

Den dritten Fehler im Gesetz stellt die Nichtberücksichtigung des Auslandsdienstes (Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst) dar: dieser dauert 14 Monate, die Beurlaubung ist jedoch höchstens für zwei Semester (12 Monate) möglich.

"Durch diese Regelung wird wieder einmal die Inkompetenz der Verantwortlichen sichtbar. Das Gesetz ist untragbar und muss schnellstens geändert werden!", so Konstanze Geiger, Sozialreferentin der ÖH Uni Wien.

Rückfragen & Kontakt:

Olivia Steiner
Tel.: 0676/937 07 47

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