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KORREKTUR ZU OTS0030 Vorzeitiger Darlehensrückkauf: Nicht immer ein Gewinn

Wien (AKNÖ) - Seit Dezember letzten Jahres haben niederösterreichische Häuselbauer die Möglichkeit ihr Wohnbaudarlehen vorzeitig zurückzuzahlen. Der Vorteil: Sie können sich bis zu 50 Prozent des aushaftenden Darlehens ersparen. Trotzdem empfehlen die Konsumentenschützer der NÖ Arbeiterkammer (AKNÖ), sich den vorzeitigen Rückkauf gut zu überlegen. Denn im Detail gibt es oft einige Fallen.

Zahlreiche NiederösterreicherInnen haben sich schon an die AKNÖ-Konsumentenberater gewandt. So auch Herr W. aus dem Bezirk Baden, der von der Aktion in den Medien las und sich gleich alle nötigen Unterlagen zuschicken ließ. "Erstmalig habe ich einen Kontoauszug zugeschickt bekommen, der noch dazu von Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Liese Prokop unterschrieben und versandt wurde. Wie lässt sich das mit dem Datenschutz vereinbaren?", wundert sich Herr W. über die Unterschrift von der Landeshauptmann-Stellvertreterin. Eine Frage, die in den letzten Tagen häufiger an die Konsumentenschützer gestellt wurde.
Zwei Wochen später erhielt Herr W. dann das Anbot über die Rückzahlungsmodalitäten inklusive der Ersparnis und ein Info-Prospekt von der Niederösterreichischen Landesbank-Hypothekenbank AG. Dazu Herr W.: "In meinem Fall betrug die Ersparnis 15 Prozent. Ich hätte noch etwas über 37.000 Schilling zurückzahlen müssen. Der 15prozentige Nachlass betrug in etwa 5.500 Schilling. Ich hab mich schon sehr gefreut, bis ich mir die Vertragsbedingungen genauer angesehen habe. Nirgendwo sonst stand nämlich was davon, dass wenn man das Darlehen vorzeitig zurückzahlt, man dann um die Grundsteuerbefreiung kommt. Sie können sich vorstellen, dass meine Freude über die vermeintlicher Ersparnis nur von kurzer Dauer war, denn in meinem Fall hätte ich - trotz des 15prozentigen Nachlasses -einen Verlust von knapp 15.000 Schilling. Das Angebot werde ich selbstverständlich nicht annehmen!"

Achten Sie auf die Vertragsbedingungen!

Punkt 9 der Vertragsbedingungen besagt nämlich, dass "mit Antragstellung auf Darlehensrückkauf Ansprüche auf Wohnbeihilfe bzw. Superförderung sowie auf Grundsteuerbefreiung entfallen oder die zuerkannte Wohnbeihilfe bzw. Superförderung und der Annuitätenzuschuss nach dem WBFG 1968 mit Antragstellung eingestellt wird.

Die AKNÖ-Konsumentenschützer machen darauf aufmerksam, dass es sich bei diesem Beispiel nicht um einen Regelfall handelt. Dazu Günther La Garde, Konsumentenschützer der NÖ Arbeiterkammer: "Trotzdem rate ich allen Interessierten unbedingt zur genauen Überprüfung des Angebotes. Denn nur, wenn sie alle Unterlagen genau geprüft haben, können sie nämlich feststellen, ob sich die vorzeitige Tilgung für sie überhaupt rechnet."

Gleichzeitig kritisiert der Konsumentenschutzexperte La Garde die unzureichende Information in dem Prospekt der Niederösterreichischen Landesbank-Hypothekenbank AG: "Nicht sehr konsumentenfreundlich finde ich das beigelegte Prospekt der Hypo Bank. Da wird der "NÖ HYPO-Wohnbaukredit" mit einem Zinssatz von 4 Prozent angeboten. Wie eine Recherche durch die AKNÖ-Kreditexperten ergab, gilt dieses verlockende Angebot aber nur bis 31. August 2002. Ab 1. September 2002 kann man - nach dem derzeitigen Stand der Dinge - von einem Zinssatz von ungefähr 6,2 Prozent ausgehen. Ein derartiger Hinweis fehlt allerdings auf dem Info-Prospekt. Aufgrund dieser Vorgangsweise liegt der Schluss nahe, dass der Kreditnehmer ja fast bewusst getäuscht wird!" Dieser Kritik schließen sich auch Experten anderer Kreditinstitute an.
Abschließend einige Hinweise der AKNÖ-Konsumentenschützer zur

vorzeitigen Rückzahlung der Hypo-Wohnbauförderung:
· Achten Sie darauf, wie lange Ihre Befreiung von der Grundsteuer

noch läuft (die maximale Dauer der Befreiung beträgt 20 Jahre). · Wenn Sie BezieherIn einer Wohnbeihilfe sind, dann haben Sie

künftig keinen Anspruch mehr auf die Wohnbeihilfe, wenn Sie ihre Wohnbauförderung einmal gänzlich zurückbezahlt haben!
· Um Steuervorteile auszunützen, empfehlen die Konsumentenschützer

die Rückzahlung des Wohnbauförderungsdarlehens in 2 Teilbeträgen durchzuführen - und zwar zum 1.10.2002 und zum 1.4.2003. Wenn das Wohnbauförderungsdarlehen vorzeitig zurückbezahlt wird, dann allerdings nur im Ausmaß der geleisteten Zahlung. Es gilt: Nur bis zu einem Sonderausgaben-Höchstbetrag von 40.000 Schilling bzw. 2.920 €.
· Wenn die Rückzahlung der Wohnbauförderung weiterläuft wie bisher,

dann ist sie auch weiterhin steuerlich abzugsfähig. Allerdings nur bis zu einem Sonderausgaben-Höchstbetrag von 40.000 Schilling bzw. 2.920 €.

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