KHOL: BRAUCHEN VERSTÄNDLICHE UND TRANSPARENTE EU-VERFASSUNG
Dringliche betreffend Politik der Bundesregierung in Fragen der zukünftigen EU-Gestaltung
Wien, 28. Februar 2002 (ÖVP-PK) Wir haben diese Dringliche Anfrage heute eingebracht, weil es notwendig ist, dass Europa eine für jeden verständliche, neue und transparente Verfassung erhält, die für alle Länder gilt und in der kleinere Länder wie Österreich Mitwirkungsbefugnisse haben. Bürgernähe und Menschenrechte sollen darin einen wichtigen Stellenwert haben. Das sagte heute, Donnerstag, ÖVP-Klubobmann Dr. Andreas Khol anlässlich der Dringlichen Anfrage über die Politik der Bundesregierung in Fragen der zukünftigen Gestaltung der Europäischen Union im Nationalrat. ****
Wir stünden heute am Beginn eines für die Zukunft der EU entscheidenden Jahres, da eine neue Verfassung für die Erweiterung der EU erarbeitet werden müsse. An ihrer Ausarbeitung seien der Konvent, der heute seine Arbeit beginne, und jede Staatsregierung beteiligt, da eine europäische Verfassung eine Regierungskonferenz bedeute. Das letzte Wort für eine zukünftige europäische Verfassung hätten dann der Nationalrat zusammen mit dem Bundesrat für Österreich zu sprechen, erläuterte Khol.
Mit den Mitgliedern des Konvents habe es unter Vorsitz des Bundeskanzlers und der Vizekanzlerin bereits am 21. Februar eine ausführliche Aussprache über die Ziele der europäischen Verfassung gegeben. Heute wolle man mit der Bundesregierung den Dialog aufnehmen, "damit das Hohe Haus und die Bundesregierung, die uns diesen Vertrag vorlegen wird, am gleichen Strang ziehen. Damit dieser wichtige Prozess, der nicht länger als ein Jahr dauert, rechtzeitig beginnen kann, haben Mag. Karl Schweitzer und ich diese Dringliche Anfrage gestellt", so Khol weiter.
"Wir wollen heute die Debatte darüber aufnehmen, wie die Bundesregierung, die auf eine Vier-Parteien-Entschließung gestützt arbeitet, in der Konferenz vorgehen wird. Es mag so manch' andere Frage aus der Froschperspektive dringlicher sein, aber für uns ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger die Frage der Zukunft der EU und seiner Verfassung eine wesentliche Frage", meinte der Klubobmann.
Es gebe zwar bereits jetzt schon eine große Anzahl von Verträgen, diese seien aber unübersichtlich, und es sei selbst für Experten schwierig, daraus den jeweiligen Rechtsstand zu erschließen. Sehr deutlich sei diese Unzulänglichkeit auch beim Vertrag von Nizza gewesen. Damals habe der Prozess, bei dem es unter anderem um die Stimmgewichte oder die Vertretung in den Institutionen ging, Frustration ausgelöst. Viele Parlamente hätten sich gefragt, warum die Grundverfassung hinter verschlossenen Türen und ohne Einschaltung der nationalen Parlamente gemacht wurde. "Das wollen wir anders haben", so der Klubobmann, der daran erinnerte, das dieses Hohe Haus mit einem Vier Parteien-Antrag dieses Anliegen artikuliert und gefördert habe. "Wir wollen dabei mitreden und einen Konvent haben, wo Vertreter aus allen Ländern Europas in transparenter Weise diese Fragen besprechen." Der Bundeskanzler habe bei der Regierungskonferenz in Nizza diesen Konvent vertreten und sich durchgesetzt; er wurde in das Schlussdokument aufgenommen.
In der Dringlichen Anfrage habe man wichtige Fragen an den Bundeskanzler gestellt, "wo wir eine Positionierung erwarten, damit wir diesen Diskussionsprozess mit den Fraktionen aufnehmen können". Ende dieses Jahres sollte eine Position ausgearbeitet sein, die auch mit den vier Vertretern und vier Ersatzmitgliedern im EU-Konvent abgestimmt sein soll.
Offen sei beispielsweise, wie eine derartige Verfassung aussehen soll. Wer entscheide letztlich darüber, ob der jeweilige Staat oder die EU zuständig sei, eine Angelegenheit zu regeln? Heute seien noch die Staaten souverän, "und ich glaube, dass auch in Zukunft die Staaten in Europa souverän sein sollen", so der Klubobmann. Eine weitere Frage betreffe die Menschenrechtscharta. "Wollen wir einen umfassenden Katalog in die zukünftige Verfassung aufnehmen und sind dann von der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes abhängig, oder wollen wir die Europäische Menschenrechtskonvention mit klagbaren Rechten weiter in der europäischen Verfassung haben?", so Khol. Das sei eine Weggabelung. Wichtig sei auch zu wissen, wie Staaten wie Österreich in Zukunft behandelt würden: Werde es Vormachtstellungen der größeren Länder geben, oder werden Länder wie Österreich weiterhin durch den Grundsatz der Einstimmigkeit geschützt sein?
Zu diskutieren sei auch die Bürgernähe. Das Europäische Parlament müsse bürgernäher werden und es müsse klarer zutage kommen, dass die Rechte der Menschen wesentlich vom Europäischen Parlament mitgestaltet werden. Zu klären sei auch, wie man Doppelgleisigkeit in der EU, beispielsweise in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, vermeiden könne. Besonders wichtig sei zudem das Steuerfindungsrecht, also wer die Steuern beschließe, begründete der ÖVP-Klubobmann abschließend die Notwendigkeit einer neuen europäischen Verfassung. . (Schluss)
Rückfragen & Kontakt:
Pressestelle
01/401 10/4432, 4436
ÖVP-Parlamentsklub