• 27.02.2002, 15:31:38
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  • OTS0197 OTW0197

Im Gastgewerbe auch künftig kein Alkohol für Jugendliche

Details berufsspezifischer Vorschriften werden in Verordnungen geregelt

Wien (BMWA-OTS) - Zu den neuerlichen Fehlinterpretationen der
Gewerbeordnung, dass auf Grund des Entwurfes der Novelle
Alkoholausschank an Jugendliche zulässig sein werde, hält das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erneut fest:

Wie bei der Präsentation des Entwurfes bereits festgehalten,
werden die Detailregelungen für einzelne Gewerbe durch Verordnung
geregelt, um so berufsspezifische Vorschriften zusammenfassen zu
können. So wird auch in der entsprechenden Gastgewerbeverordnung der
Ausschank von Alkohol an Jugendliche verboten sein. Das Wirtschafts-
und Arbeitsministerium beabsichtigt mit der in Begutachtung
befindlichen Gewerbeordnung keine Aufweichung des Jugendschutzes. Im
Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Jugendschutz Landeskompetenz
ist und dort die eigentlichen Bestimmungen für den Jugendschutz
geregelt sind.

Rückfragehinweis: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Ministerbüro: Dr. Ingrid Nemec, Tel: (01) 71100-5108
Presseabteilung: Dr. Herbert Edler Tel: (01) 71100-5130

E-Mail: presseabteilung@bmwa.gv.at

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