• 27.02.2002, 09:59:05
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  • OTS0037 OTW0037

FP-Wagner beantragt Kontrollamtsprüfung zur Flächenwidmung Praterstraße 20

Dokumente widerlegen Aussagen des SPÖ-Bezirksvorstehers in der gestrigen Sitzung der Bezirksentwicklungskommission Leopoldstadt

Wien, 27.02.2002 (fpd) - "Bei der von der MA 21A durchgeführten
Flächenwidmung zum Haus Praterstraße 20 gibt es starke Parallelen zu
der vom Kontrollamt in fünf Fällen bestätigten Widmungsaffäre der MA
21B, zu welcher bereits die Staatsanwaltschaft ermittelt", so heute
FPÖ-Bezirksparteiobmann GR Josef Wagner.
In der Sitzung des Gemeinderats am Freitag wird Wagner eine Prüfung
durch das Kontrollamt beantragen und damit die Untersuchungen zum
Widmungsskandal auf die MA 21A ausweiten. Zusätzlich soll eine von
den Leopoldstädter Freiheitlichen bereits am 14. Februar beantragte
Bürgerversammlung für eine breit angelegte Information der
Bezirksbewohner sorgen. ****

Die Vorwürfe der FPÖ richten sich gegen die MA 21A und den
Bezirksvorsteher (SPÖ). Im Plan Nr. 7320 war während der
öffentlichen Auflegung im Bezirk und in der Sitzung des
Bauausschusses das Grundstück Praterstraße 20 mit der Bauklasse IV
ausgewiesen (vorher Bauklasse III). Diese wurde erst nach Ablauf der
Frist für Stellungnahmen und nach dem Beschluß im Bezirk von der MA
21A auf Bauklasse V geändert, ohne ein neuerliches Verfahren gemäß §
2 der Bauordnung durchzuführen und so den Bezirksbewohnern und
Bezirksräten Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu dem neuerlich
geänderten Plan zu ermöglichen.

Kritik des Kontrollamtes gilt auch für Flächenwidmung
Praterstraße 20

Obwohl MA 21A und der Bezirksvorsteher wissen mußten, daß für das
Haus Praterstraße 20 ein Wettbewerb stattfindet, bei dem die
geladenen Architekten in ihren Projektvorschlägen von der Bauklasse
V ausgegangen sind, haben sie der Öffentlichkeit und dem Bezirk
einen nicht realistischen Plan mit der Bauklasse IV vorgelegt,
kritisiert Wagner.

In einem ähnliche gelagerten Fall stellte das Kontrollamt fest: "Die
Vorgangsweise der Magistratsabteilung, der Bezirksvertretung und
der Öffentlichkeit einen von vornherein unrealistischen
Planungsentwurf zu präsentieren und das Ergebnis des
Expertenverfahrens erst nach der öffentlichen Auflegung einfließen
lassen zu wollen und damit Festsetzungen zu treffen, die den
genannten Stellen vorenthalten werden, entbehrt jeder sachlichen
Rechtfertigung und bildet einen Verstoß gegen die
Verfahrensbestimmungen des § 2 der Bauordnung."

Aussagen des Bezirksvorstehers in
Bezirksentwicklungskommission skandalös und unrichtig

Die in der gestrigen Sitzung der Bezirksentwicklungskommission
geführte Debatte, in welcher erstmals den Bezirksmandataren das
Siegerprojekt von Architekt Krischanitz vorgestellt wurde, brachte
keine Aufklärung in die dubiose Widmungsaffäre. Bestätigt wurde nur,
was ohnehin alle vermutet haben: Die "Aufzonung" auf Bauklasse V
erfolgte aufgrund einer Stellungnahme - Verlangens - des
Hauseigentümers.

Die in der Sitzung gemachte Feststellung des Bezirksvorstehers,
"Stellungnahmen gehen den Bezirk nichts an", zeigen nicht nur das
gestörte Demokratieverständnis von SPÖ-Mandataren, sondern stehen
auch im Widerspruch zum Gesetz und zur Rechtsprechung.

Zur Behauptung von Kubik, dass "im bis Mitte Februar 2001
aufgelegten Entwurf zur Umwidmung immer von Bauklasse V die Rede
gewesen sei", wird Gemeinderat Wagner in der vom Gemeinderat noch zu
beschließenden Untersuchungskommission den Gegenbeweis antreten.
"Ich bin im Besitz des am 2. Jänner 2001 der Bezirksvorstehung
übermittelten Rotdrucks, der Gegenstand der öffentlichen Auflegung
und Beschlussfassung im Bezirk war. Darin ist die Praterstraße 20
mit Bauklasse IV ausgewiesen". Wenn Kubik einen anderen Plan hat,
soll er ihn den untersuchenden Behörden vorlegen. "Dann wäre auch
der Widmungsskandal Praterstraße 20 reif für den Staatsanwalt, wenn
die Planungsstellen der Stadt Wien die Öffentlichkeit und einzelne
Fraktionen mit unterschiedlichen Plänen versorgen", so Wagner
abschließend. (Schluß)

Rückfragehinweis: Klub der Freiheitlichen

Pressestelle
Tel.: (01) 4000 / 81 743

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