• 02.02.2002, 09:30:01
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  • OTS0015 OTW0015

Hofmacher: Neuerungen im NÖ Jagdgesetz beschlossen

Erfolgreiche Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Jägern

St. Pölten (NÖI) - Nach ausführlichen Verhandlungen zwischen
Vertretern der Jäger- und der Landwirtschaft wurde nun vom NÖ Landtag
das Jagdgesetz novelliert. Damit sind neben Vereinfachungen in der
Verwaltung und der Umsetzung von EU-Richtlinien nun auch wirksamere
Maßnahmen bei der Eindämmung von Schwarzwildschäden im Jagdgesetz
verankert. Rund 33.000 niederösterreichische Jägerinnen und Jäger
sorgen durch das ganze Jahr für die Regelung des Wildbestandes, der
der Umwelt verträglich ist und die Nutzung der Landwirtschaft nicht
beeinträchtigt, so LAbg. Ignaz Hofmacher. ****

So sind im neuen Jagdgesetz künftig verschiedene Verfahrensabläufe
wesentlich einfacher gestaltet, was zu einer Entlastung der
Bezirksverwaltungsbehörden führt. Ausdrücklich ist das Verbot der
Schwarzwildfütterung im Jagdgesetz verankert, wobei der
Verwaltungsbehörde auch wirksame Instrumente in die Hand gegeben
werden, um Schwarzwildschäden einzudämmen. Mit der Umsetzung der
Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitiat-Richtlinie im
Jagdgesetz, sind auch die Vorgaben der EU-Kommission nun umgesetzt,
stellt der VP-Abgeordnete klar.

Die Jagd ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und
Lebenmittellieferant. Mit dieser Änderung des Jagdgesetzes werden die
gesetzlichen Bestimmungen leichter verständlich und können noch
effizienter umgesetzt werden, betont Hofmacher.

Rückfragehinweis: VP Niederösterreich

Presse
Tel.: 02742/9020 DW 140

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NNV/NÖI

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