• 31.01.2002, 13:29:10
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  • OTS0166 OTW0166

Bestätigung der österreichischen Position: die Bundesimmobiliengesellschaft wird dem privaten Sektor zugeordnet

Wien (OTS) - Im Rahmen der Diskussion um die Maastrichtkonformität
der BIG hat Brüssel die Mitgliedstaaten (Nationalbanken, Statistische
Ämter) zu drei Kriterien über die Bundesimmobiliengesellschaft
(BIG)-Konstruktion befragt:

1. Ist die BIG als eine selbständige Einheit zu sehen?
2. Wenn ja, ist diese selbständige Einheit dem Öffentlichen oder
Privaten Sektor zuzurechnen?
3. Wenn Privater Sektor: ist die Verkaufstransaktion defizitsenkend?

Die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten sieht die BIG als
selbständige Einheit, die dem Privaten Sektor zuzuordnen ist und
bestätigt damit die österreichische Position. Dies ist ein
wesentlicher österreichischer Erfolg. Die BIG-Reform wird damit nicht
nur wünschenswerte wirtschaftliche Lenkungseffekte im Sinne eines
sparsamen Umganges des Bundes mit Raumressourcen haben. Darüber
hinaus wird nun in der EU anerkannt, dass die BIG so konstruiert ist,
dass ihre Verbindlichkeiten nicht der Staatsschuld zuzurechnen sind.

Die dritte Frage wird zwar negativ beantwortet, aber auch hier ist
das letzte Wort noch nicht gesprochen: Hinsichtlich der
Defizitwirkung hat nämlich Kommissar Solbes in einem heute
stattgefundenen Telefonat mit Bundesminister Grasser zugesagt, dass
eine Expertenkommission aus Vertretern des BMF und Eurostat
eingerichtet wird, mit dem Ziel die BIG-Konstruktion so zu
modifizieren, dass die Liegenschaftserlöse auch als das
Maastricht-Defizit senkend behandelt werden.

Die Entscheidung von Eurostat hat keine liquiditätsmässigen
Auswirkungen auf das Defizit des Bundes. Die Differenz von Einnahmen
und Ausgaben und damit der administrative Budgetsaldo bleiben
unverändert.

Für das Jahr 2001 bleibt das Nulldefizit aufrecht. Die
Eurostat-Entscheidung führt dazu, dass das Maastricht-Defizit des
Bundes vor allem aufgrund des Saldos aus Rücklagenzuführungen und
-entnahmen nun etwa auf dem Niveau des administrativen Abganges
(dieser beträgt rd. 19,5 Mrd. ATS oder rd. 0,7% des BIP) zu liegen
kommt. Mit dem Überschuß der Länder ist damit die Einhaltung des
Nulldefizits sichergestellt.

Rückfragehinweis:

Matthias Winkler
Pressesprecher
Tel: +43 / 1 / 51433 / 1440
mailto:matthias.winkler@bmf.gv.at
http://www.bmf.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NFI/NFI/OTS

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