ARBÖ: Rasche Umsetzung wichtiger Straßenprojekte ohne finanzieller Belastung der Kraftfahrer
Wien (ARBÖ) - Der heute von der Bundesregierung präsentierte "Generalverkehrsplan Österreich" ist eine Auflistung zahlreicher notwendiger Projekte, der zugleich eine Detailplanung punkto Dringlichkeit und Finanzierung vermissen lässt, betont der ARBÖ.
ARBÖ-Präsident Dr. Herbert Schachter wünscht sich die rasche Umsetzung der wichtigsten Straßenprojekte, die ohnehin seit Jahren bekannt und zum Teil längst überfällig sind: "Gerade während der Spitzenbelastungszeiten des Verkehrsnetzes wird immer wieder deutlich, wie groß die Mängel im Straßennetz Österreichs sind. Daher ein Ja zum raschen Ausbau der Infrastruktur, jedoch nicht durch neue finanzielle Belastungen der österreichischen Kraftfahrer."
Wichtige Straßenprojekte umgehend umsetzen
Die Situation auf Österreichs Straßen ist alarmierend und nicht erfreulich, was auch die Prognosen über die Zunahme des Güterverkehrs, insbesondere im Transitverkehr vorhersagen. Das Verkehrsgeschehen kann daher nach Meinung des ARBÖ nicht eindimensional betrachtet werden. Es ist eine sinnvolle Vernetzung von Straße und Schiene erforderlich.
Im Hinblick auf die EU-Osterweiterung müssen Infrastrukturprojekte auch in der Ost-Region Österreichs rasch realisiert werden. "Nach dem Startschuss für die B 301, die für Wien und die Ost-Region unverzichtbar ist, müssen weitere wichtige Straßenprojekte umgehend umgesetzt werden. Ohne ein modernes und funktionsfähiges Verkehrssystem ist auch in und um Wien wirtschaftlicher und sozialer Wohlstand nicht möglich", betont ARBÖ-Präsident Dr. Schachter.
Tägliche Pendlerstaus und hoffnungslos überlastete Autobahnen, verbunden mit Auffahrunfällen und hohen volkswirtschaftlichen Folgekosten durch Verdienstausfall und Stehzeiten dürfen von den politisch Verantwortlichen nicht ohne weiteres hingenommen werden, betont der ARBÖ.
Ausbau Autobahnen und Tunnel vorrangig
Die Transitwege in Österreich müssen verkehrssicher werden. Für den ARBÖ hat daher der Ausbau der Tunnels auf zwei Röhren gleichfalls mittelfristig zu erfolgen, eine Reihe von Verbesserungsmaßnahmen sind kurzfristig umzusetzen.
Folgende Straßenprojekte dürfen daher nicht länger verzögert werden:
- Umfahrungsring rund um Wien (B 301, 6.Donauquerung, B 305, B 302 mit Anbindung bis zum Knoten B 305
- Ausbau der A1, Westautobahn
- Ausbau der A2, Südautobahn
- Ausbau der A4, Ostautobahn
- Ausbau der A5, Nordautobahn
- Ausbau der Verbindung Linz-Prag
- Zweiröhriger Ausbau der Tunnel im hochrangigen Straßennetz
"Umfassende Verkehrspolitik muss eine Mobilität in Beruf und Freizeit gewährleisten, die sicher, umweltverträglich und sozial gerecht ist. Auch Bund, Länder und Gemeinden, die Interessenvertretungen und natürlich auch die Straßenbauer und Straßenerhalter sind daher aufgefordert zur Verkehrssicherheit ihren Beitrag zu leisten", erklärt Dr. Schachter.
Lkw muss mehr zur Straßenfinanzierung beitragen
Das für die Sanierung und Finanzierung des Autobahn- und Schnellstraßennetzes dringend benötigte Lkw-Road Pricing wird seit Jahren auf die lange Bank geschoben. Seit 1998 bedeutet dies bereits den Verzicht auf rund 1,3 Milliarden Euro (18 Milliarden Schilling) für den Straßenbau.
Finanzierungsprobleme des Straßenbaus in Österreich sind nicht zuletzt auch auf die Aufgabe der Zweckbindung der Mineralölsteuer für den Bundesstraßenbau und die Bundesstraßenerhaltung im Jahr 1987 zurückzuführen.
In der Zwischenzeit zahlen die Kraftfahrer in Österreich mehr als 5,1 Milliarden Euro (70,2 Milliarden Schilling) jährlich für eine Vielzahl von schlechten Straßen mit erhöhtem Unfallrisiko. Der unternehmerische Schwerverkehr muss umgehend mehr zur Straßenfinanzierung beitragen, so der ARBÖ.
ARBÖ-Präsident Dr. Schachter spricht sich im Zuge der Vorlage eines Generalverkehrsplanes für ein klares Finanzierungskonzept ohne weitere Belastungen der Kraftfahrer aus: "Vorhandene Steuern und Abgaben der Kraftfahrer fließen ohne gleichartige Gegenleistung ungebremst ins allgemeine Budget. Mit dem muss Schluss sein, denn die Kraftfahrer haben ein Anrecht darauf, dass ihre aufgewendeten Steuergelder auch tatsächlich für den Kraftfahrzeugverkehr verwendet werden."
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