• 22.01.2002, 13:58:34
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Kfz-Handel: Trotz Rückgängen gutes Normaljahr 2001

Havelka bestärkt Forderung nach Abschaffung der Nova und Steuerangleichung für EU-weite Wettbewerbsfähigkeit

Wien (PWK057) - Der österreichische Fahrzeughandel verzeichnete im
Jahr 2001 Pkw- und Kombi-Neuzulassungen in der Höhe von 293.528
Stück, was im Vergleich zu 2000 (309.427 Pkw- und
Kombi-Neuzulassungen) einen Rückgang von 15.899 Stück (- 5,1 %)
bedeutet. Mit insgesamt 375.814 neu zum Verkehr zugelassenen
Kraftfahrzeugen verzeichnete das Jahr 2001 einen Rückgang von 6,3
Prozent. Dennoch spricht Heinz Havelka, Obmann des Bundesgremiums
Fahrzeughandel in der Wirtschaftskammer Österreich, am Mittwoch von
einem guten Normaljahr, denn "die Ergebnisse der letzten Jahre waren
zahlenmäßig durch eine außergewöhnlich gute Autokonjunktur
gekennzeichnet", so Havelka. Auch für das laufende Jahr zeigt sich
Havelka vorsichtig optimistisch: "Für 2002 erwarten wir rund 285.000
bis 290.000 Stück Pkw, was durchaus in einem guten Bereich liegt."
Peter Laimer, von der Statistik Austria, führt genauer aus: "Wie zu
erwarten betreffen ¾ der Zulassungen Pkw/Kombi (78,1 Prozent), wobei
mittlerweile 51,3 Prozent auf dieselbetriebene Pkw/Kombi entfällt."

Ein Hauptanliegen der Branche - die Beseitigung der
Wettbewerbsnachteile im EU-Vergleich - hat seit Beginn dieses Jahres
noch weiter an Bedeutung gewonnen. "Durch die Euro-Einführung wird
die Transparenz der Preise erhöht. Die höhere Mehrwertsteuer in
Österreich und auch die gesamte Normverbrauchsabgabe führen zu einer
massiven Mehrbelastung im Vergleich zum benachbarten Ausland", betont
Havelka. So beträgt z.B. die Höchstbelastung an Steuern (NoVA und
MwSt) in Österreich 39,2 Prozent. Im Vergleich dazu liegt der
Steuersatz in Deutschland derzeit bei 16 Prozent. Im Neuwagenbereich
muss der Konsument bei einem allfälligen Import diese Steuern
selbstverständlich bezahlen. Auch die Gebrauchtwagenpreise sind mit
der NoVA beim Import belastet.

"Das Hauptproblem unserer Branche, die Ertragssituation, ist auch im
letzten Jahr nicht besser geworden", erklärt Havelka. Die
Fahrzeughändler befinden sich in einer permanenten Schere zwischen
Spannensenkungen seitens der Importeure einerseits und andererseits
den erhöhten Kundenforderungen an die Qualität der Produkte, an die
Ausstattung, aber natürlich auch an den Preis. "Der Forderung nach
Nachlässen bei ständig steigenden Kosten wie z.B. EDV, Umweltschutz,
Gebäude und Ausstattung etc. nachzugeben, führt für viele Händler zum
finanziellen Kollaps", warnt Havelka.

Ein schwerer Schlag für die Fahrzeugbranche war sicherlich die
Verlängerung der Kfz-Prüfintervalle. "Die neuen Regelungen wirken
sich äußerst kontraproduktiv auf die Bemühungen der Branche um
erhöhte Verkehrssicherheit und Umweltschutz in den letzten Jahren
aus", zeigt sich Havelka verärgert. Mehr als 50.000 nicht verkehrs-
und umweltsichere Automobile könnten bei Greifen der neuen Intervalle
auf Österreichs Straßen unterwegs sein, schätzt der Vorsteher. "Wir
werden aber nicht aufhören, auf diese problematische Situation
hinzuweisen und die Politiker anhalten, ihre Entscheidung zu
überdenken."

In diesem Jahr steht auch die endgültige Entscheidung über die
Gruppenfreistellungsverordnung an - jene Bestimmung, die das
derzeitige Vertriebssystem Hersteller-Importeur-Händler regelt. "Wir
sind nach wie vor fest davon überzeugt, dass die derzeitige
Gruppenfreistellungsverordnung insbesondere den Bedürfnissen der
Konsumenten am besten Rechnung trägt," betont Havelka.

Durch die Gebietsverantwortung des markengebundenen Fahrzeughändlers
ist die optimale Versorgung der Konsumenten mit Fahrzeugen,
Ersatzteilen und Kundendienst gewährleistet und kann der Autofahrer
heute europaweit ein flächendeckendes Netz der Vertragshändler mit
ihren Werkstätten in Anspruch nehmen. Informationen für freie
Werkstätten und Verwendung von sogenannten "Identteilen" sind
ebenfalls zum Vorteil des Konsumenten in der GVO geregelt. Bei einem
Wegfall der Gruppenfreistellungsverordnung wäre dies nicht mehr
garantiert. Aus diesem Grund gibt es auch in Österreich einen
weitgehenden Sozialpartnerkonsens darüber, die
Gruppenfreistellungsverordnung mit einigen Veränderungen zu
verlängern.

Ab 1.1.2002 sind auch die neuen Gewährleistungsbestimmungen in Kraft
getreten, die dem Konsumenten zwei Jahre Gewährleistung beim Neuwagen
und mindestens ein Jahr Gewährleistung beim Gebrauchtwagen
garantieren.

Das Bundesgremium hat Musterkaufverträge für den Neuwagen und den
Gebrauchtwagen gemeinsam mit dem Justizministerium, dem ARBÖ, ÖAMTC
und dem VKI erarbeitet. Es wurde auch eine Zustands- und
Qualitätsbeschreibung des Gebrauchtwagens in der Ö-Norm V 5080
ausführlich erläutert und beschrieben. "Das bedeutet, dass der Kunde
nur beim Fahrzeugfachhandel die Sicherheit hat, auch technisch
überprüfte und verkehrssichere Gebrauchtfahrzeuge zu erwerben. Beim
Kauf von Privat-zu-Privat hingegen nimmt der Kunde in Kauf, dass
meist die Gewährleistung in den Kaufverträgen ausgeschlossen wird",
warnt Havelka.

Abschließend bekräftigt der Vorsteher nochmals die zentralen Anliegen
der Branche. Neben der Abschaffung der Normverbrauchsabgabe und
Angleichung der Mehrwertsteuer fordert Havelka ein massives Vorgehen
gegen Steuerhinterziehung durch Fahren mit ausländischen Kennzeichen.
Außerdem die Beseitigung der Benachteiligung der Österreicher in
Bezug auf Abschreibungsmöglichkeiten, wie z.B. die Forderung nach
Erhöhung der Abschreibungshöchstgrenze für Pkw und die
Vorsteuerabzugsberechtigung für alle betrieblich genutzten Pkw.
Besonders am Herzen aber liegt ihm der Ausbau der Straßen. "Jene ca.
90 Milliarden Schilling, die der Autofahrer mehr an den Staat zahlt,
als er an Leistungen erhält, sollten in den Ausbau der Straßen und in
Maßnahmen moderner Verkehrslogistik zur Stauvermeidung investiert
werden", so Havelka abschließend. (AB)

Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich

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Fax: (01) 50105-263
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