SCHWEITZER: Menschenrechte und Benes-Dekrete sind inkompatibel
EU ist verpflichtet, für Einhaltung der Amsterdamer Kriterien zu sorgen
Wien, 2002-01-22 (fpd) - Die Amsterdamer Kriterien würden besagen, daß Mitglied der Europäischen Union nur ein Land werden könne, in dem die Menschenrechte vollinhaltlich gewahrt würden, erinnerte heute FPÖ-Generalsekretär Mag. Karl Schweitzer unter Hinweis auf die in Tschechien noch immer bestehenden Benes-Dekrete. ****
Wie Schweitzer betonte, seien die Einhaltung der Menschenrechte und die Benes-Dekrete inkompatibel. Deshalb müsse die europäische Kommission darauf achten, daß ihre Auflagen eingehalten würden. Es gehe nicht an, daß man zwar Kriterien für die Einhaltung der Menschenrechte ausarbeite, diese dann aber je nach Gutdünken für obsolet erkläre.
Schweitzer bezeichnete es als traurig genug, daß einzig und allein die FPÖ darauf bestehe, genauestens auf die Einhaltung der Menschenrechte bei den Beitrittskandidaten zu achten. Dabei müßten alle Mitgliedsländer der Europäischen Union, also nicht nur Österreich, Interesse daran haben, daß die Amsterdamer Kriterien penibel eingehalten würden. Die EU sei dazu verpflichtet und müsse daher auch endlich klare Worte zu den Benes-Dekreten finden.
Hinsichtlich des Anti-Temelin-Volksbegehrens begrüßte es Schweitzer, daß Bartenstein, Molterer und andere wesentliche ÖVP-Politiker endlich für die Überprüfung der Nullvariante seien. Die Überprüfung der Nullvariante könne nämlich nur zu dem Ergebnis kommen, daß neben dem extrem hohen Sicherheitsrisiko die mangelnde Wirtschaftlichkeit Temelins ein zweites wesentliches Argument für die Nichtinbetriebnahme sei. (Schluß)
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