• 21.01.2002, 11:38:27
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Für den Fall des Falles=

Wien (OTS) - Stürze, zum Beispiel jetzt im Winter auf Glatteis, haben
oft schlimme Folgen. "Von vergleichsweise harmlosen Quetschungen,
Verstauchungen oder Verrenkungen über Brüche oder Rissquetsch-Wunden
bis hin zur Gehirnerschütterung oder gar einem Schädel-Hirn-Trauma
drohen bei Stürzen viele Verletzungen", sagt Dr. Alexandra Strampfer
vom Österreichischen Roten Kreuz.

Sowohl Kinder, die durch ihren Bewegungsdrang, Übermut oder Neugier
leicht ausrutschen können, als auch ältere Menschen sind gefährdet.
Strampfer: "Kreislauf- und Blutdruckprobleme, fehlende Kraft,
Gleichgewichtsprobleme, Schwindel, Nebenwirkungen von Medikamenten
oder verminderte Sehleistung können Ursachen sein."

Im Fall des Falles ist richtige Erste Hilfe gefragt. Bei Verletzungen
von Gliedmaßen lässt sich in den meisten Fällen nicht unterscheiden,
ob es durch den Sturz zu einer Quetschung oder Verstauchung, zu einer
Verrenkung oder gar zu einem Knochenbruch gekommen ist. Schmerzen und
Bewegungsunfähigkeit sind bei diesen Verletzungen die gemeinsamen
Anzeichen, bei Verrenkungen und Knochenbrüchen kann es auch zu
Fehlstellungen der Gliedmaßen kommen. Strampfer: "Versuchen Sie
nicht, Gliedmaßen selbst einzurenken. Sie sollten sofort die Rettung
rufen."

Bei offenen Brüchen besteht Infektionsgefahr. Strampfer: "Decken Sie
offene Brüche mit einem keimfreien Wundverband ab. Bewegen Sie
verletze Arme oder Beine nicht. Sie müssen ruhig gestellt werden. Bei
Armen geschieht dies mit einem Dreieckstuch, bei Beinen etwa mit
einer zusammengerollten Decke. Achten Sie auf Schocksymptome, wie
Teilnahmslosigkeit, stark beschleunigten Puls oder blasse Haut.
Öffnen Sie beengende Kleidungsstücke des Verletzten, sprechen Sie ihm
ruhig zu und rufen Sie die Rettung. Gerade in der kalten Jahreszeit
ist es auch wichtig, die Eigenwärme des Verletzten zu erhalten."

Im schlimmsten Fall, bei Kopfverletzungen, muss sofort die Rettung
gerufen werden. Auch hier gilt es, die Wunde keimfrei abzudecken und
auf Schocksymptome zu achten. Strampfer: "Kopfverletzungen können
sich auch durch Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen und Erbrechen
äußern und zu Bewusstlosigkeit mit drohendem Erstickungstod führen.
Bringen Sie daher den Verletzten, mit eingeschränktem Bewußtsein oder
bei Bewusstlosigkeit in die stabile Seitenlage und kontrollieren Sie
regelmäßig die Atem- und Kreislaufzeichen. Ist der Verletzte bei
Bewusstsein, lagern Sie ihn bis zum Eintreffen der Rettung mit leicht
erhöhtem Oberkörper und Kopf."

Rückfragehinweis: ÖRK-Pressestelle

Mag. Bernhard Jany
Tel. 01/589 00-151
jany@redcross.or.at
www.roteskreuz.at

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